Leitartikel
Schnelle Reform mit Lücken
Vor gut einem Jahr hat im Bund die schwarz-rote Koalition übernommen und sich einiges auf die Agenda gesetzt. Der Sozialstaat, das Gesundheitssystem, die Bundeswehr, die Wirtschaft – die Liste der Bereiche mit Handlungsbedarf, die vorangegangene Bundesregierungen hinterlassen haben, ist lang.
Nachdem sich der von Kanzler Friedrich Merz (CDU) groß angekündigte „Herbst der Reformen“ im vergangenen Jahr eher im Sand verlaufen hat, kommt bei der Gesundheitsreform nun doch überraschend schnell Bewegung in die Sache. Im März hat eine Expertenkommission Vorschläge vorgestellt, wie die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell stabilisiert werden könnten. Am Mittwoch einigte sich das Kabinett auf einen Gesetzentwurf, dessen endgültige Version bis zum Sommer vom Bundestag verabschiedet werden soll – so weit zumindest der Fahrplan.
Dass sich bei den gesetzlichen Krankenkassen etwas tun muss, war offensichtlich. Die Krankenkassenbeiträge sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und trotzdem gilt es, im kommenden Jahr eine Finanzlücke von über 15 Milliarden Euro zu schließen. Die Einsparung fällt nun etwas geringer aus als in dem Entwurf, den Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ursprünglich vorgestellt hatte – statt 19,6 Milliarden sollen nun nur noch 16.3 Milliarden Euro eingespart werden.
Dass neben den Krankenkassen, Arztpraxen, Krankenhäusern und Pharmaherstellern auch die Versicherten die Einsparungen mittragen müssen, etwa durch höhere Zuzahlungen und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener, ist unvermeidbar.
Beispielsweise ist längst überfällig, dass homöopathische Heilmittel künftig nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden sollen oder dass Ehepartner nur noch in Einzelfällen mitversichert werden können. Auch eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke, wie es sie bereits in zahlreichen anderen Ländern gibt, hätte ihre Daseinsberechtigung.
An anderen Stellen wirft der Gesetzentwurf allerdings Fragen auf. Die Krankenversicherungskosten für Bürgergeldempfänger, die bisher nur zu einem kleinen Teil vom Staat übernommen werden, sollen auch weiterhin in erster Linie von den gesetzlich Versicherten getragen werden – anders als es die Expertenkommission im März gefordert hat. Warken begründet das mit der angespannten Haushaltslage. Die Kosten der Bürgergeldempfänger werden also weiterhin nicht von allen getragen, sondern in erster Linie von den gesetzlich Versicherten.
Dass die Versicherungsbeiträge fürs Erste stabil bleiben, heißt nicht, dass die Gesundheitsversorgung an sich besser wird. Eher im Gegenteil: Ärzteverbände sehen den Versorgungsstandard gefährdet; die Krankenhausgesellschaft befürchtet, dass sich die finanzielle Lage der Kliniken angesichts der Einschnitte weiter verschlechtert.
Die Gesundheitsreform wird zwar dem Anspruch gerecht, die Finanzierungslücke kurzfristig zu schließen. Die gesetzlich Versicherten werden dabei allerdings weiterhin stark belastet. Um das gesamte Gesundheitssystem auf Dauer zu stabilisieren, werden in Zukunft noch weitere Schritte nötig sein.