Schusswaffen Schärfere Regeln für den Besitz

Am 1. September endet die Übergangsfrist für das schärfere Waffengesetz.
Am 1. September endet die Übergangsfrist für das schärfere Waffengesetz.

Das Bundesinnenministerium hat Jäger, Sportschützen und Sammler auf die am 1. September endende Übergangsfrist für mehrere Verschärfungen des Waffengesetzes hingewiesen.

Wer bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitze, könne diese noch bis zu dem Stichtag abgeben oder den Besitz mit einer Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren, teilte das Ministerium am Dienstag mit.

Verwiesen wurde auf das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz. Es setzt eine EU-Richtlinie um, deren erklärtes Ziel es ist, Terroristen den Zugriff auf scharfe Schusswaffen zu erschweren.

Änderungen auch bei umgebauten Salutwaffen

Magazine für Gewehre („Langwaffen“) mit einer Kapazität von über zehn Schuss sowie für Pistolen („Kurzwaffen“) mit einer Kapazität über 20 Schuss sind nun verboten. Allerdings gilt eine Besitzstandsregelung für Waffenbesitzer, die diese großen Magazine bereits vor dem 13. Juni 2017 erworben haben und nun rechtzeitig anzeigen. „Magazine, die erst nach dem Stichtag erworben wurden, können noch bis zu 1. September 2021 straffrei zum Beispiel bei der Polizei abgeben werden. Alternativ können Besitzer bis zum selben Termin eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragen, um die Magazine weiter behalten zu dürfen“, so das Ministerium.

Salutwaffen – auf Platzpatronen umgebaute ehemals scharfe Schusswaffen – sind nun rechtlich wie die Ausgangswaffe eingestuft und damit in der Regel erlaubnispflichtig. Besitzer können bis zum Stichtag eine Waffenbesitzkarte beantragen. Zudem werden weitere Teile von Schusswaffen als wesentliche Waffenteile eingestuft.

Mehr dazu, wer in Deutschland Schusswaffen tragen darf, lesen Sie hier

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