Politik Politik-Lexikon: Richtlinien- kompetenz

Im Streit über die mögliche Zurückweisung bestimmter Asylsuchender an der deutschen Grenze stellt die CSU die „Richtlinienkompetenz“ von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) offen in Frage. Es sei höchst ungewöhnlich, gegenüber dem Vorsitzenden des Koalitionspartners CSU mit der Richtlinienkompetenz zu drohen, so CSU-Chef Horst Seehofer, der als Innenminister dem Bundeskabinett angehört: „Das werden wir uns auch nicht gefallen lassen.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt behauptet, die Umsetzung des geltenden Rechts liege in der Verantwortung des Innenministers: „Ich sehe da keinen Zusammenhang mit einer Richtlinienkompetenz.“ Merkel sieht das anders. Laut Grundgesetz regeln im Wesentlichen drei Prinzipien Umgang und Arbeitsteilung im Kabinett: •Kanzlerprinzip: Es besagt, dass die Minister an die Weisungen der Regierungschefin gebunden sind. „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“, heißt es in Artikel 65 des Grundgesetzes. •Kollegialprinzip: Demzufolge entscheiden Kanzlerin und Kabinett über Fragen von allgemeiner politischer Bedeutung gemeinsam. Bei Differenzen hat die Kanzlerin das letzte Wort. •Ressortprinzip: Danach leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung. In die Befugnisse des Ministers direkt hineinregieren darf die Kanzlerin also nicht. Minister müssen laut Bundesregierung aber darauf achten, dass ihre Entscheidungen in dem von der Kanzlerin vorgegeben politischen Rahmen bleiben. „Äußerungen eines Bundesministers, die in der Öffentlichkeit erfolgen oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen mit den vom Bundeskanzler gegebenen Richtlinien der Politik in Einklang stehen“, hat die Regierung in Paragraf 12 ihrer Geschäftsordnung festgelegt. Ein weiterer Punkt unterstreicht die besondere Rolle der Kanzlerin: Sie wählt die Minister nicht nur aus, sondern kann dem Bundespräsidenten auch verbindliche Vorschläge für die Entlassung machen.