Politik Parlament contra NPD
«Berlin». Neben Bundesrat und Bundesregierung wird auch der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragen.
Einen entsprechenden Beschluss fasste das Parlament gestern Abend in Berlin. 548 Abgeordnete votierten für den Antrag, Gegenstimmen gab es keine. 80 Abgeordnete enthielten sich. In dem gemeinsamen Antrag von Union, SPD und FDP wird auf die Feststellung der Karlsruher Richter verwiesen, dass die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung missachte und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Ein Verbot hatten die Karlsruher Richter aber unter Hinweis auf die gesunkene Bedeutung der NPD abgelehnt. Als Konsequenz war im vergangenen Jahr die gesetzliche Grundlage zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Wahlkampfkostenerstattung geschaffen worden. Demnach könnte die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, nach dem Willen des Bundestags soll dies auch für etwaige Ersatzparteien gelten. Gibt Karlsruhe dem Antrag der drei Verfassungsorgane statt, wären Spenden an die NPD nicht mehr steuerlich absetzbar. Eine Partei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachte, solle keine Steuergelder eines Staates erhalten, „dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt“, heißt es zur Begründung in dem Bundestagsbeschluss. Zuvor hatten bereits Bundesrat und Regierung den Gang nach Karlsruhe beschlossen.