meinung RHEINPFALZ Plus Artikel „NSU 2.0“-Drohschreiben: Wirklich nur ein Einzeltäter?

Beleidigungen, Gewaltfantasien, Obszönitäten: der Angeklagte vor der Urteilsverkündung.
Beleidigungen, Gewaltfantasien, Obszönitäten: der Angeklagte vor der Urteilsverkündung.

Das Urteil im Fall der „NSU 2.0“-Drohschreiben ist ein klares Signal, dennoch bleiben nach dem Prozess Fragen offen.

Fast sechs Jahre Haft für Drohungen – das klingt nach einem harten Urteil. Doch der Verurteilte Alexander M. ist auch ein besonderer Fall. Mehr als zwei Stunden

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