Politik Mindestlohn: Schrittweise Erhöhung vorgeschlagen
Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem am Dienstag vorgelegten Beschluss. Demnach soll der Mindestlohn zunächst zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor.
Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.
Gewerkschaften und Arbeitgeber zufrieden
Jan Zilius, der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, sagte, dass die Anpassung der Mindestlohnhöhe „in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit“ stattfinde. Dabei stelle die Corona-Krise eine „besondere Schwierigkeit“ dar.
Stefan Körzell, Mitglied im DGB-Bundesvorstand, verwies darauf, dass die empfohlenen Steigerungen den Mindestlohnbeziehern in den kommenden beiden Jahren insgesamt knapp zwei Milliarden Euro zusätzliches Einkommen brächten. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, erklärte, angesichts der derzeitigen Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt habe sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert. „Durch die niedrigeren gestaffelten Anpassungsschritte für das Jahr 2021 schaffen wir vor allem für kleine und mittelständische Betriebe mehr Luft, da diese durch die Corona-Krise besonders hart getroffen sind“, sagte Kampeter.
Arbeitsminister kündigt Reformvorschläge an
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nannte die angepeilte Mindestlohn-Erhöhung eine gute Nachricht für rund zwei Millionen Arbeitnehmer. Heil sagte, der Mindestlohn sei eine Erfolgsgeschichte, die aber fortgeschrieben werden müsse. Für den Herbst kündigte er deshalb Vorschläge für eine Reform an. Er bemängelte, dass die Lohnuntergrenze derzeit bei nur 46 Prozent des Durchschnittseinkommens liege. Die Richtmarke von zwölf Euro pro Stunde sei deshalb „eine gute Orientierung“.
Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020. Er gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten.