Fragen und Antworten Menschenrechte in Produktion und Handel

Ein kleiner Junge bearbeitet in der indischen Provinz Rajasthan mit einem Hammer Marmorsteine.
Ein kleiner Junge bearbeitet in der indischen Provinz Rajasthan mit einem Hammer Marmorsteine.

Die Bundesregierung will, dass deutsche Unternehmen die Standards bei Menschenrechten auch bei ihren Zulieferern im Ausland beachten. Doch das Prinzip Freiwilligkeit gerät nach einer neuen Befragung unter Druck.

Deutsche Unternehmen haben ethische Prinzipien in ihren Lieferketten nicht ausreichend überwacht und transparent gemacht. Das geht aus dem Ergebnis einer Unternehmensumfrage zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte hervor, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat. Damit wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der Standards wahrscheinlicher.

Was soll ein Lieferkettengesetz bewirken?
Ein solches Gesetz soll zu mehr Schutz von Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft führen. Im Handel und der Produktion verletzen Unternehmen immer wieder grundlegende Menschenrechte wie Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte. Auch die Umweltzerstörung soll in den Blick genommen werden: illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung.

Was kommt auf Unternehmen zu?
Große deutsche Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen künftig für ausbeuterische Praktiken ihrer ausländischen Partner haftbar gemacht werden können. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollen dem Kabinett im August dazu Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorlegen.

Wie ist die derzeitige Regelung?
Die Regierung setzt bislang darauf, dass sich Unternehmen freiwillig an die Einhaltung der Menschenrechte halten. Sie hat sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 verpflichtet, ein Gesetz zu beschließen, sofern die Freiwilligkeit nicht zielführend ist.

Welche Schritte stehen bis zu einem Gesetz an?
Nachdem es 2019 eine erste Umfrage gab, wurden nun die „Ergebnistendenz“ der jüngsten Unternehmensbefragung dem zuständigen Ausschuss übergeben. Etwa 2200 größere Unternehmen hatten die Möglichkeit, einen Fragebogen zur Einhaltung von 37 Kriterien auszufüllen. Laut „Spiegel“ haben in dieser Umfrage weit unter 50 Prozent der Unternehmen befriedigend darlegen können, ein funktionierendes Überwachungssystem aufgebaut zu haben, um zu dokumentieren, unter welchen Umständen die Güter hergestellt werden, die sie importieren.

Was sagen die Unternehmen?
Spitzenverbände der Wirtschaft laufen Sturm gegen ein nationales Lieferkettengesetz. Sie befürchten, dies gehe zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen. In einer Erklärung hieß es unter Verweis auf die Corona-Krise, „nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen“ müssten vermieden werden, um die ohnehin schwierige Wirtschaftserholung nicht noch mehr zu verzögern.

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