Arbeitsmarkt Arbeitsmarktstatistik registriert auch Ukraine-Flüchtlinge

Bei Saisonkräften im Gastgewerbe sind die Stundenlöhne durch den Mindestlohn laut einer Studie moderat gestiegen.
Bei Saisonkräften im Gastgewerbe sind die Stundenlöhne durch den Mindestlohn laut einer Studie moderat gestiegen.

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist erstmals seit Monaten wieder gestiegen. Grund dafür ist die Erfassung ukrainischer Flüchtlinge.

Im Juni waren 2,363 Millionen Menschen ohne Job. Das sind 103.000 mehr als im Mai, aber 251.000 weniger als vor einem Jahr, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag mitteilte. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,3 Punkte auf 5,2 Prozent. „Der Arbeitsmarkt insgesamt ist weiterhin stabil“, sagte der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele. „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im Juni kräftig zugenommen. Diese Anstiege gehen aber darauf zurück, dass die ukrainischen Geflüchteten nun in den Jobcentern erfasst und dadurch in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar werden“, sagte er.

Die Kurzarbeit ist trotz der Folgen des Ukraine-Krieges weiter rückläufig. Im April wurde für 401.000 Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Neuere Zahlen liegen nicht vor.

Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz bei 4,5 Prozent

Die Anzahl der Erwerbstätigen in Deutschland ist weiter steigend. Mit 45,5 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 772.000 höher aus.

Auch in Rheinland-Pfalz stieg die Arbeitslosigkeit, bedingt durch die Registrierung ukrainischer Flüchtlinge, im Juni an. Landesweit wurden 100.400 Arbeitslose gezählt – 5000 mehr als im Mai, aber 12.800 weniger als im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,3 Punkte auf 4,5 Prozent. Zugleich seien auf allen Ebenen so viele freie Stellen gemeldet worden wie seit vielen Jahren nicht, sagte die Chefin der BA-Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, Heidrun Schulz.

Weniger Kleinbetriebe wegen Mindestlohns

Derweil legte die Mindestlohnkommission die Ergebnisse mehrerer Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor. Demnach habe der 2015 eingeführte Mindestlohn „zu deutlichen Stundenlohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten“ geführt. Eine Folge des Mindestlohns sei, dass die „Bedürftigkeit“ von Beziehern der Grundsicherungsleistungen und auch die dafür notwendigen Ausgaben zurückgegangen seien. Zudem habe die gesetzliche Lohnuntergrenze dazu geführt, dass das Armutsrisiko bei Paaren mit und ohne Kinder sowie bei jüngeren Erwerbstätigen gesunken sei.

Aus betrieblicher Sicht führte der gesetzliche Mindestlohn demnach dazu, dass sich die Anzahl der Kleinbetriebe reduzierte. Grund dafür sei, dass es etwas mehr Betriebsschließungen als Betriebsgründungen gegeben habe.

Lohnuntergrenze steigt auf 10,45 Euro pro Stunde

Nicht zuletzt viele saisonal Beschäftigte erhalten den Mindestlohn. Hier sehen die Forscher Anhaltspunkte dafür, dass die Höhe der Stundenlöhne mit Einführung des Mindestlohns in der Landwirtschaft „deutlich“ gestiegen sei. Im Gastgewerbe sei ein moderater Anstieg zu verzeichnen. Die höheren Lohnkosten hätten in der Regel zu niedrigeren Gewinnmargen der Betriebe geführt – ein Hinweis darauf, dass viele dieser Betriebe die gestiegenen Personalkosten nicht weitergeben konnten. Mit der Einführung des Mindestlohns seien vor allem landwirtschaftliche Sonderkulturbetriebe dazu übergegangen, ihren Saisonbeschäftigen die Kosten für Unterkunft, die zuvor meist kostenlos gewährt worden sei, in Rechnung zu stellen.

Ab diesem Freitag steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung wurde von der Mindestlohnkommission, der Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie der Wissenschaft angehören, festgelegt. Am 1. Oktober wird die Lohnuntergrenze erneut auf dann zwölf Euro heraufgesetzt.

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