Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Müssen Syrer jetzt wieder zurück?

Syrer feiern am 7. Dezember 2025 in Essen ein Jahr nach dem Sturz von Assad.
Syrer feiern am 7. Dezember 2025 in Essen ein Jahr nach dem Sturz von Assad.

Der Sturz des Machthabers Assad vor gut einem Jahr hat die Lage in Syrien verändert. Was das für die wegen des Bürgerkriegs nach Deutschland geflohenen Menschen bedeutet.

Wie viele Syrerinnen und Syrer befinden sich aktuell in Deutschland?
Laut dem Ausländerzentralregister haben sich zum Stichtag 31. Oktober 2025 knapp 945.000 syrische Staatsangehörige hier aufgehalten. Das waren 30.000 weniger als ein Jahr zuvor. Der überwiegende Anteil – 663.000 – hat nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Das beruht zumeist auf Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention wegen drohender Verfolgung oder auf sogenanntem subsidiären Schutz. Der wird Asylbewerbern aus Syrien gewährt, weil ihnen in ihrem Land ernsthafter Schaden droht. Asyl nach dem Grundgesetz spielt kaum eine Rolle. Ausreisepflichtig waren etwa 10.000 Syrer, 9400 davon waren geduldet; ihre Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt, was verschiedene Gründe haben kann.

Wie lange dürfen Flüchtlinge im Land bleiben?
Wenn Schutz aus politischen oder humanitären Gründen gewährt wird, ist damit eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis verbunden. Dieser Titel muss immer wieder bei der örtlichen Ausländerbehörde verlängert werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist daneben auch wegen Familiennachzugs, Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung möglich.

Es gibt Möglichkeiten, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Zum einen ist da die Niederlassungserlaubnis, die fast 70.000 Syrerinnen und Syrer mittlerweile besitzen. Sie kann auf Antrag erteilt werden, wenn man mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel hatte. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, Sprachkenntnisse müssen vorgewiesen werden.

Höher liegen die Hürden für eine Einbürgerung, mit der man deutscher Staatsangehöriger wird mit allen Rechten und Pflichten. Sie setzt eine intensivere Integration voraus, unter anderem ist ein Test zu absolvieren. Mehr als 240.000 Menschen aus Syrien wurden zwischen 2016 und 2024 nach Angaben des Statischen Bundesamtes eingebürgert. Viele Anträge sind derzeit offen, weil es einen Bearbeitungsstau gibt.

Wie wird die Lage in Syrien derzeit überhaupt eingeschätzt?
Anfang Dezember 2024 setzte das Bamf alle Entscheidungen zu Asylanträgen von Syrern aus und begründete das mit der „unübersichtlichen, dynamischen Lage“ nach dem Sturz des Assad-Regimes. Ausnahmen waren unter anderem Verfahren von Straftätern und Gefährdern. Seit September 2025 entscheidet die Behörde eigenen Angaben zufolge wieder über Verfahren aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden Männer. Laut der Organisation Pro Asyl gibt es vor allem Ablehnungen. Das Bamf bezieht sich auf Anfrage zur Entscheidungspraxis auf Gerichtsurteile. Die würden die Rechtsauffassung des Bundesamtes bestätigen, dass „aufgrund der veränderten Sachlage in Syrien bei jungen, gesunden Männern nicht in allen Fällen ein Abschiebungsverbot festzustellen ist“. Man beobachte weiterhin kontinuierlich die Lage in Syrien und werde die Bearbeitung der betroffenen Asylverfahren nochmals ausweiten, sobald die Lage weitere Bewertungen zulasse. Ende 2025 gab es 48.270 laufende Verfahren von Syrern.

Gibt es Abschiebungen?
Im Dezember 2025 wurde nach Angaben der Bundesregierung erstmals seit Beginn des Bürgerkriegs ein verurteilter Straftäter nach Syrien abgeschoben. Drei weitere Fälle folgten bereits. Im größeren Umfang werden ausreisepflichtige Syrer aber derzeit nicht abgeschoben.

Kehren Syrerinnen und Syrer denn schon freiwillig zurück?
Seit Januar 2025 organisiert das Bamf wieder freiwillige Ausreisen nach Syrien, wie eine Sprecherin informiert. Das Bund-Länder-Programm unterstütze Personen, die dauerhaft in ihr Herkunftsland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückkehren wollen. Es könnten Reisekosten, eine Reisebeihilfe, eine finanzielle Starthilfe sowie gegebenenfalls medizinische Kosten gefördert werden. Bis Ende Dezember wurden für rund 6000 Personen Anträge eingereicht, wovon bereits 3678 nach Syrien ausgereist seien. In einer begrenzten Anzahl von Fällen werde auch die Möglichkeit genutzt, freiwillige Ausreisen nach Syrien durch die zuständigen Stellen in den Ländern zu organisieren und zu fördern. 2025 nahmen das den Angaben zufolge 410 Personen in Anspruch. Zu beachten sei, dass damit nicht die Gesamtanzahl der freiwillig nach Syrien ausgereisten Personen abgebildet sei, betont die Sprecherin.

Wie verhält es sich mit Besuchen in der Heimat?
Grundsätzlich haben Schutzberechtigte Bewegungsfreiheit und können somit auch ins Ausland reisen. Etwas anderes ist das im Fall des Herkunftslandes. Sie müssen das bei der Ausländerbehörde anzeigen. Das Bundesamt prüft dann, ob der Schutzstatus widerrufen wird. Dabei geht es unter anderem um die Dauer der Reise, den Anlass oder den Ort des Aufenthaltes. Krankheits- und Sterbefälle von Familienangehörigen etwa können vertretbare Beweggründe sein, es kommt laut Bamf aber immer auf den spezifischen Einzelfall an. Die Ampel-Regierung hatte angedacht, sogenannte Erkundungsreisen zur Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr zu ermöglichen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt das aber ab.

Wann kann der Flüchtlingsschutz wieder aberkannt werden?
Der Schutz ist wieder aufzuheben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Konkret kommt als Grund beispielsweise in Betracht, dass sich die Gefährdungslage im Herkunftsstaat dauerhaft verändert hat oder ein Schutzberechtigter in Deutschland Straftaten begangen hat.

Im Jahr 2025 hat das Bundesamt 17.767 Prüfverfahren syrischer Staatsangehöriger entschieden, teilt die Behörde mit. In 548 Fällen wurde der Schutz widerrufen, 111 Mal das Abschiebeverbot. Derzeit seien noch 20.000 Fälle anhängig. Dabei handele sich beispielsweise um Gefährder und Straftäter sowie Personen, die in ihr Heimatland zurückgereist sind.

Anlasslose Regelüberprüfungen finden seit Januar 2023 nicht mehr statt. Dabei wurde nach einer bestimmten Frist automatisch geprüft, ob es Gründe für einen Widerruf der Anerkennung der Asylberechtigung oder der Flüchtlingseigenschaft gibt. Die Ampel-Koalition hat das abgeschafft. Wird Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung widerrufen und kommen keine andere Schutzvoraussetzungen oder Aufenthaltsberechtigungen in Frage, kann die betreffende Person zur Ausreise aufgefordert oder abgeschoben werden. Das obliegt den Ausländerbehörden.

Auf welche Weise könnte eine Ausreise betrieben werden?
Vehement fordert vor allem die CSU die Rückkehr von Syrern. Für jene mit vorübergehendem Bleiberecht entfalle ihr Schutzgrund, heißt es im Positionspapier der Landesgruppe im Bundestag. Reisten sie nicht freiwillig aus, müssten Rückführungen „schnellstmöglich eingeleitet“ werden. Innenminister Dobrindt will Straftäter abschieben. Wer hier arbeite und auskömmlich für sein Einkommen sorge, habe eine Perspektive in Deutschland, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Diejenigen, die sich nicht integrieren wollten, „können ihre Perspektive in ihrem Heimatland suchen“. Konkret erwähnte er dabei die freiwillige Rückkehr.

Ist es realistisch, dass viele Syrer rasch zurückkehren müssen?
Der Migrationsexperte Constantin Hruschka geht nicht davon aus, dass nun massenweise Widerrufsverfahren eingeleitet werden. „Angesichts der Vielzahl der Personen, die Schutz erhalten haben, ist das aus meiner Sicht weder zielführend noch in kurzer Zeit machbar“, erklärt der Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule in Freiburg. Wenn veränderte Umstände im Herkunftsland festgestellt würden, müsste der Schutzbedarf immer noch individuell geprüft werden. Die betroffenen Personen könnten gegen einen negativen Bescheid klagen; solange das Verfahren nicht beendet ist, halten sie sich weiter rechtmäßig hier auf. Erst in einem zweiten Schritt wäre dann separat zu entscheiden, ob die Aufenthaltserlaubnis auch widerrufen wird.

„Aktuell denke ich, es geht vor allem darum, Verunsicherung und einen Gedankenprozess bezüglich einer selbstorganisierten Rückkehr auszulösen“, kritisiert Hruschka. Dabei sei die Situation in Syrien aktuell kaum realistisch und rechtssicher einschätzbar. Es sei noch nicht klar, ob sich die Regierung dauerhaft als stabil erweise und es für Rückkehrende dort sicher wäre beziehungsweise für wen eine Rückkehr sicher wäre.

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