Politik
Ludwigshafener AfD im Weißen Haus: Ausgeschlossener OB-Kandidat Paul trifft Vertreter der US-Regierung
„Please help uns“ – bitte helft uns: Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul hatte Ende August mit einem Video in sozialen Netzwerken die Führungsriege der US-Politik angefleht, ihn bei seiner Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zu unterstützen. Von der Wahl, die am Sonntag stattfindet, ist Paul vom Wahlausschuss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue ausgeschlossen worden. Dagegen hatte Paul geklagt – und ist vor zwei Instanzen gescheitert.
Nun ist der AfD-Mann in Washington D.C. Er hat es ins Eisenhower Executive Office Building auf dem Gelände des Weißen Hauses geschafft. Es sei seine erste Reise zu politischen Gesprächen in die USA, sagte Paul am Dienstagvormittag (Ortszeit) im Telefonat mit der RHEINPFALZ. Federführend organisiert habe die Reise die Vizevorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch.
Kein Treffen mit Vance
Die ersten Gespräche haben laut Paul mit Vertretern des Büros von Vizepräsident JD Vance stattgefunden, mit Vertretern des Nationalen Sicherheitsrats und des Außenministeriums. Seine Gesprächspartner, deren Namen Paul auf Nachfrage nicht nannte, hätten zum Teil Deutsch gesprochen. Es seien weitere Gespräche geplant.
Mit Vance selbst gab es kein Treffen. Der Vizepräsident hatte bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar für Aufsehen gesorgt, als er Deutschland mangelndes Demokratieverständnis vorwarf. „Es gibt keinen Platz für Brandmauern“, hatte er bei den anderen Parteien für Zusammenarbeit mit der AfD geworben.
Und worum ging es in den Gesprächen? „Es besteht ein allgemeines Interesse, wie es in Europa, in Deutschland und insbesondere in Rheinland-Pfalz um die Demokratie bestellt ist. Dass der Kandidat der größten Oppositionspartei nicht an einer Oberbürgermeisterwahl teilnehmen darf.“
„Hier wird versucht ein rechtlich sauberes Vorgehen zum Schutz der Demokratie umzukehren“, sagt Aussteiger Pascal Bähr der RHEINPFALZ zu Pauls Vorgehen. Er war lange Funktionär der AfD, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einschätzt, wogegen die Partei juristisch vorgeht. Zudem war Bähr Funktionär bei der schon lange als gesichert rechtsextrem eingestuften Jugendorganisation Junge Alternative.
Deutsche Botschaft bleibt außen vor
Paul sagte, es freue ihn, in den USA mit dem „nötigen demokratischen Respekt“ behandelt zu werden. Die Deutsche Botschaft einzuschalten, habe er nicht für hilfreich erachtet. Thema der Gespräche sei auch eine neue Regelung im Mainzer Landtag gewesen, wonach Mitarbeiter aller Abgeordneten sicherheitsüberprüft werden. Nach Pauls Darstellung werden die Mitarbeiter der AfD „vom Verfassungsschutz durchleuchtet“.
Auf die Frage, ob er sich nicht als Nestbeschmutzer fühle, wenn er innenpolitische Konflikte in die USA trage, sagte Paul: „Nein, das Gegenteil ist der Fall. Ich bin Patriot, es ist doch im Interesse unseres Landes, auch hier über die zahlreichen Verbindungen zwischen Rheinland-Pfalz und den USA zu sprechen, dabei geht es ja nicht nur um die bei uns stationierten US-Truppen, es gibt auch zahlreiche kulturelle Bezüge. Ich habe die Gelegenheit natürlich genutzt, um für Rheinland-Pfalz zu werben, gerade eine heimatverbundene und starke Oppositionspartei sollte das bei jedem Gespräch machen.“
Pauls Anwälte reichen Verfassungsbeschwerden ein
Pauls Anwälte versuchen unterdessen, ihren Mandanten doch noch ins Rennen um das höchste Amt der Stadt zu schicken. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker bestätigte der RHEINPFALZ, dass er vergangene Woche Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eingereicht habe. Sprecher der beiden Gerichte bestätigten das auf Anfrage. Eine Entscheidung wird noch diese Woche vor der Wahl erwartet.
Bereits das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz lehnten Eilanträge von Paul ab. Als Grund nannte das VG, dass einem „übergangenen Wahlbewerber“ zuzumuten sei, das Ergebnis des Wahlprüfverfahrens abzuwarten. Die Entscheidung des Wahlausschusses noch vor der Wahl zu korrigieren sei nur bei „offenkundigen Willkürakten“ zulässig. Das OVG argumentierte, dass Zweifel an Pauls Verfassungstreue daraus abgeleitet werden könnten, dass er „wiederholt die Verbreitung von sogenannten Remigrationsplänen zumindest unterstützt“ habe. Diese Ideen stünden „nicht mit der Menschenwürde und damit letzte auch nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Einklang“.
Die Anwälte begründen die neuen Klagen damit, dass der Ausschluss des aussichtsreichen Kandidaten Paul dessen fundamentale Rechte verletze – bei der jüngsten Bundestagswahl wurde die AfD in Ludwigshafen mit 24,3 Prozent stärkste Kraft. Sie dringen auf Rechtsschutz vor der Wahl.
Staatsrechtler nennt juristisches Vorgehen „aussichtslos“
Der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen bezeichnet das juristische Vorgehen als „recht aussichtslos“. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Gerichte die Wahlen stoppten, sagt Hufen der RHEINPFALZ. „Aufgrund einer vorläufigen Einschätzung wäre das zu risikoreich.“ Um das Wahlergebnis in Ludwigshafen anzufechten, müsste Paul Einspruch einlegen und sich wieder durch die Instanzen klagen, erklärt Hufen. Werde eine Wahl für ungültig erklärt, müsse sie innerhalb von drei Monaten neu stattfinden. Bis zu einem solchen Beschluss können laut Hufen aber Jahre vergehen. Klar sei jedoch: „Für einen Ausschluss reicht nicht die bloße Parteizugehörigkeit.“
Hinweis: Der Text wurde nach Veröffentlichung noch einmal geändert, ein Zitat von Joachim Paul wurde ergänzt.
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