Polizistenmord-Prozess Lebenslang: So reagiert Andreas S. auf das Urteil

Emotionslos: Der Hauptangeklagte Andreas S. kam in Handschellen in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.
Emotionslos: Der Hauptangeklagte Andreas S. kam in Handschellen in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Das Landgericht Kaiserslautern hat den Mann, der im Kreis Kusel zwei Polizisten kaltblütig erschoss, zu lebenslanger Haft verurteilt. Eindrücke aus dem Gerichtssaal.

Zweieinhalb Stunden lang verliest der Vorsitzende Richter Raphaël Mall das Urteil. Nüchtern und flott, in gleichmäßigem Ton, den Blick auf seine Papiere gerichtet. Dann macht er eine kurze Pause und nimmt die Brille ab. Er blickt auf und wendet sich an die Schwester der ermordeten Polizeianwärterin. Sie sitzt seit dem Spätsommer auf der Bank der Nebenklage und verfolgt das Verfahren wortlos, oft mit Tränen in den Augen.

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Die Stimme des Richters verändert sich. Er spricht jetzt langsam, deutlich und ruhig. „In einem solchen Verfahren geht es, leider, um die Täter“, bedauert der Richter. Das unermessliche Leid der Angehörigen und Freunde der Getöteten stehe nicht im Mittelpunkt. Er hoffe, „dass es mit der Zeit ein bisschen leichter für Sie wird“.

Die Eltern des erschossenen Polizisten haben den Prozess zwar verfolgt, aber nicht im Gerichtssaal. Das Urteil in seiner Klarheit werde den Eltern des 29-Jährigen bei der Verarbeitung helfen, sagt ihr Anwalt – „dabei helfen abzuschließen“.

Ganz anders die Reaktion auf der Anklagebank. Der Täter nimmt das Urteil, als es ausgesprochen wird, ohne sichtliche Regung auf. Er sitzt da und macht sich Notizen, so wie er es den gesamten Prozess über tat, wenn er nicht an der Reihe war.

So kann es nicht gewesen sein

Die Verlesung des Urteils dauert auch deshalb so lang, weil das Gericht sehr viele Details und Argumente würdigt und wägt. Es widerlegt die Tatversion von Andreas S. Punkt für Punkt. Der 39 Jahre alte Wilderer hatte behauptet, dass sein Helfer Florian V. mit der Schrotflinte auf beide Polizisten schoss. Und dass er, Andreas S., dann in Notwehr sein Leben rettete, weil der Polizeibeamte 15-mal auf ihn feuerte.

Richter Mall spielt diese Version in allen Varianten durch, um zum Ergebnis zu kommen: So kann es nicht gewesen sein. Wenn es so gewesen wäre, dann hätte Florian V., als das Zivilfahrzeug der Polizei stoppte, mit der Schrotflinte in der Hand aus der Böschung kommen müssen. Dann, so das Gericht, hätte der Polizist beim Absetzen des ersten Funkspruchs nicht so ruhig und unaufgeregt gesprochen, sondern erwähnt, dass die „dubiosen Personen“ bewaffnet sind. Außerdem, so der Richter, hätten die Polizisten dann sicherheitshalber ihre Dienstwaffen gezogen.

Zudem, so das Gericht, legte Andreas S. ganz viel Wert darauf, Wild stets per Kopfschuss zu erlegen, damit möglichst wenig von dem „hochwertigen Lebensmittel“ durch Blut oder Kugeln verdorben wird. Deshalb hätte Andreas S. niemals „seinem Lakai“ eine Schrotflinte überlassen, um einen Fangschuss zu setzen. „Der hätte ihm das Wild doch verdorben.“ Die Kammer zeigt sich sicher: Andreas S. hätte einen Fangschuss, wenn er denn notwendig geworden wäre, selbst ausgeführt – und zwar nicht mit Schrot, sondern mit dem Jagdgewehr „per Kopfschuss, wie immer“, so Richter Mall. Auch die Schussrichtung und die Entfernung der Personen voneinander widerlegen für das Gericht die Tatversion des Andreas S.

Die Jagd als Lebensinhalt

Aus dem Verfahren ergibt sich für die Kammer der tatsächliche Hergang. Für Andreas S. war spätestens nach der Pleite seiner Bäckerei-Firmen die Jagd der zentral verbliebene Lebensinhalt. Er hatte einen Lieferwagen zum „S.-Mobil“ umbauen lassen mit Fächern für Jagd-Utensilien, starken Haken zum Aufhängen von über 20 Wildtieren und einer speziellen Vorrichtung, damit das Blut abläuft und damit das Wild nicht durch Licht verschreckt wird.

Bis zur Tat ging er mehrmals pro Woche im Saarland und in der Westpfalz auf Beutezug. Mit dem Erlös aus dem Verkauf der erlegten Tiere bestritt er seinen Lebensunterhalt. Die Polizeikontrolle vom 31. Januar hätte das alles beendet. Wenn er sich gestellt hätte, dann hätte er die fällige Haftstrafe fürs Wildern zwar „auf einer Arschbacke abgesessen“, zitierte ihn der Richter. Aber nach seiner Entlassung hätte er sein bisheriges Jagdleben nicht fortsetzen können.

Deshalb habe er am 31. Januar sofort geschossen. Nach dem ersten Funkspruch des kontrollierenden Polizisten sei ihm klar gewesen: Die Wache kennt weder seinen Namen noch sein Auto-Kennzeichen. Wenn er beide Polizisten tötet, kann er davonkommen.

Täter zeigt keine Emotion

Das Gericht zeigt sich überzeugt, dass Andreas S. diesen Gedanken sofort in die Tat umsetzte. Er machte zwei oder drei Schritte auf die Polizistin zu und schoss ihr mit der Schrotflinte ins Gesicht – „Kopfschuss, wie immer“, so der Richter. Er drehte sich nach rechts und feuerte zwei Sekunden später den zweiten Schrotschuss auf den Polizisten, der sich etwa sieben Meter entfernt hatte. Dann suchte Andreas S. hinter der Beifahrerseite seines Jagdmobils Schutz, griff sich sein Gewehr mit teurer Thermozieltechnik und schoss auf den Polizisten, unter die Schutzweste in den Bauch. Dann verfolgte er ihn, so wie man Wild verfolgt und zur Strecke bringt. Das Gericht ist überzeugt, dass der Polizist schon bäuchlings und wehrlos in der Wiese lag, als Andreas S. ihm den zweiten Gewehrschuss versetzte. Mit dem dritten habe er ihn dann hingerichtet – „Kopfschuss, wie immer“.

Zweifacher Mord, deshalb lebenslang. Dabei wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das heißt: Andreas S. kommt nach 15 Jahren Haft nicht auf freien Fuß. Für das Gericht wiegt die Schuld besonders schwer, weil „das gesamte Tatbild und die Persönlichkeit des Täters“ so sehr von einem herkömmlichen Mord abweiche.

Als der Richter die Verhandlung schließt, wechselt Andreas S. noch ein paar Worte mit seinen Anwälten und verabschiedet sich dann mit einem Faust-an-Faust-Stupser von ihnen. Danach lässt er sich die Handschellen anlegen und verlässt den Gerichtssaal so emotionslos, wie er zweieinhalb Stunden zuvor hereinkam.

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Kommentar: Er hat die Höchststrafe verdient

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