Kohl-Tonbänder Kanzlei von Kohl-Freund Holthoff-Pförtner vertritt nicht mehr Maike Kohl-Richter

Helmut Kohl war mit dem Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner eng befreundet, dieser vertrat den Altkanzler schon in der CDU-Spendena
Helmut Kohl war mit dem Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner eng befreundet, dieser vertrat den Altkanzler schon in der CDU-Spendenaffäre.

Der Streit um die Memoiren des Altkanzlers aus Ludwigshafen beschäftigt seit 2014 die Gerichte. Seine Witwe setzt die Prozesse fort – nun aber ohne den seit Jahren für sie tätigen Essener Anwalt Thomas Hermes.

Im Streit um die Tonbänder des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl hat die renommierte Essener Anwaltskanzlei Holthoff-Pförtner dem Kölner Oberlandesgericht mitgeteilt, dass sie nicht mehr Kohls Witwe Maike Kohl-Richter vertritt. Das geht aus Gerichtsunterlagen hervor, die der RHEINPFALZ vorliegen. Demnach ging die Mitteilung am 11. Mai bei Gericht ein.

Die Kanzlei vertrat den Altkanzler bereits in der CDU-Spendenaffäre. Während Kohls Beziehungen zu vielen Weggefährten wegen der Affäre in die Brüche gingen, blieb Kanzlei-Gründer Stephan Holthoff-Pförtner ein enger Vertrauter des Ludwigshafener CDU-Politikers. Holthoff-Pförtner war Trauzeuge, als Kohl 2008 seine Partnerin Maike Richter heiratete. Umgekehrt war Kohl gemeinsam mit dem FDP-Politiker Guido Westerwelle 2013 Zeuge bei der Verpartnerung des Anwalts mit seinem Lebensgefährten. Seit 2017 ist er nordrhein-westfälischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und nicht mehr in der Kanzlei tätig.

Hintergründe unklar

Warum die Kanzlei nun Kohl-Richter nicht mehr vertritt, ist unklar. Thomas Hermes, der bisher in dem Fall tätige Anwalt und Notar der Kanzlei, ließ eine Anfrage der RHEINPFALZ bisher unbeantwortet.

Der Rechtsstreit mit dem Kölner Journalisten Heribert Schwan um Tonbänder, auf denen Kohl 2001 bis 2002 in mehr als 630 Stunden seine Memoiren aufsprach, hat mehrere Stränge. In einem steht am Donnerstag eine Urteilsverkündung am Bundesgerichtshofs (BGH) bevor. Das Mandat hierfür hatte Kohl-Richter schon vor längerem einem auf BGH-Verfahren spezialisierten Karlsruher Anwalt erteilt.

Pikante Kohl-Zitate veröffentlicht

Altkanzler Kohl hatte Schwan und dessen Verlag Random House wegen des 2014 erschienenen Buchs „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verklagt. Schwan hatte ursprünglich in Kohls Auftrag dessen Memoiren verfasst. Vor Fertigstellung des letzten Bands bekamen die beiden aber Streit. Daraufhin veröffentlichte Schwan ohne Absprache mit Kohl das „Vermächtnis“-Buch, das mit zahlreichen abfälligen Äußerungen über andere Politiker gespickt ist. Diese Zitate waren von Kohl nie zur Veröffentlichung freigegeben worden. Die Verbreitung von zahlreichen der Zitate wurde deshalb von Gerichten verboten. Seit Kohls Tod 2017 wird der Rechtsstreit von seiner Witwe weitergeführt.

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