Tierschutzgesetz RHEINPFALZ Plus Artikel Kameras im Schlachthof – reicht das für mehr Tierschutz?

In Zukunft könnten Videoaufnahmen auf größeren Schlachthöfen Pflicht sein.
In Zukunft könnten Videoaufnahmen auf größeren Schlachthöfen Pflicht sein.

Die Bundesregierung plant mehr Kameras in Schlachthöfen, um den Tierschutz zu stärken. Doch weil vor allem große Betriebe erfasst werden, zweifeln Verbände an der Wirksamkeit.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Kabinett die lang erwartete Reform des Tierschutzgesetzes beschlossen – und mit ihr eine Maßnahme, die seit Jahren diskutiert wird: verpflichtende Videoüberwachung auf Schlachthöfen. Sie soll mehr Kontrolle schaffen und Verstöße verhindern. Doch reicht das aus?

Der Deutsche Tierschutzbund bewertet die Regelung grundsätzlich positiv. „Gerade in sensiblen Bereichen wie dem Entladen und dem Zutrieb der Tiere kommt es immer wieder zu Situationen, die keinen tiergerechten Umgang zeigen oder Verstöße darstellen“, sagt Andrea Mihali vom Tierschutzbund. Besonders kritisch sei die Betäubung: Tiere müssten so betäubt werden, dass sie beim Entblutungsschnitt keine Empfindungen mehr haben. Eine Videoüberwachung sei daher ein wichtiger Schritt.

Vorerst nur große Betriebe betroffen

Kritisch sieht der Verband, dass laut Gesetzentwurf kleinere Betriebe von der Überwachungspflicht ausgenommen sind. „Damit würde der Großteil der Betriebe wegfallen“, so Mihali. Vielmehr sollten alle Schlachtbetriebe einbezogen werden. Zudem ist es dem Verband wichtig, dass die Videoüberwachung Vor-Ort-Kontrollen nicht ersetzen, sondern als Ergänzung dient.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums sollen zunächst nur größere Schlachthöfe Kameras verpflichtend einsetzen müssen. Betroffen wären Betriebe, die jährlich mehr als 1.000 Rinder, 5.000 Schweine oder 150.000 Stück Geflügel schlachten. Für kleinere Betriebe ist keine generelle Pflicht vorgesehen – hier könnten Behörden Videoüberwachung nur bei konkretem Verdacht anordnen.

Auch die geplante Speicherdauer der Videoaufnahmen von 30 Tagen kritisiert der Tierschutzbund. „Verfahren könnten sich verzögern, sodass Aufnahmen bereits gelöscht sind, bevor sie ausgewertet werden“, warnt Mihali.

Rechtssicherheit für Betriebe

Der Verband der Fleischwirtschaft begrüßt die geplante Pflicht zur Videoüberwachung. „Das schafft Rechtssicherheit und kann den Tierschutz durch Sensibilisierung verbessern“, sagt Hauptgeschäftsführer Steffen Reiter. Hintergrund ist eine freiwillige Vereinbarung von 2019, deren Umsetzung teils an Datenschutzfragen scheiterte. Eine gesetzliche Regelung könne somit laut Reiter Klarheit schaffen.

Wie der Tierschutzbund spricht sich aber auch die Fleischwirtschaft für eine Ausweitung auf kleinere Betriebe aus: „Tierschutz ist nicht von der Größe abhängig.“ Klärungsbedarf gebe es noch bei der konkreten Platzierung der Kameras – sinnvoll seien sie vor allem dort, wo Mensch und Tier direkt interagieren.

Aus der Politik kommen wiederum differenzierte Stimmen. Der SPD-Abgeordnete Jens Behrens sieht – wie die Verbände – Nachbesserungsbedarf bei Ausnahmen für kleinere Betriebe und den Speicherfristen. Die Linksfraktion hält den Entwurf ebenfalls für unzureichend. Ihre Abgeordnete Ina Latendorf fordert, die Videoüberwachung auf alle Schlachtbetriebe auszuweiten.

Mehr Bürokratie für kleine Betriebe

Andere Stimmen kommen allerdings aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion, die eine Ausweitung der verpflichtenden Videoüberwachung auf kleinere Betriebe ablehnt. Dies würde nur unnötige Bürokratie schaffen und insbesondere kleinere Betriebe belasten.

Auch in einer Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums heißt es, dass sich die „Videoüberwachung in größeren Betrieben in der Regel effizienter umsetzen lässt und der Aufwand im Verhältnis zur Betriebsgröße sinkt. Gleichzeitig werden damit bereits die allermeisten Schlachttiere in Deutschland erfasst.“

Länder und Verbände konnten ihre Stellungnahmen zum aktuellen Gesetzentwurf abgeben. Nun geht er in das parlamentarische Verfahren, wird also von den Bundestagsabgeordneten beraten. In diesem Prozess ist es möglich, dass der Entwurf noch angepasst wird.

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