Internet-Sicherheit Justizministerin will IP-Adressen monatelang speichern lassen

Täter im Internet kämen „viel zu oft davon“, kritisiert Ministerin Stefanie Hubig.
Täter im Internet kämen »viel zu oft davon«, kritisiert Ministerin Stefanie Hubig.

Einem Gesetzesentwurf von SPD und Union zufolge sollen IP-Adressen drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden.

In dem Papier heißt es, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen.

Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Aus dem Bundesjustizministerium hieß es, dass der Entwurf das Ziel verfolge, eine höhere Aufklärungsquote bei internetbezogener Kriminalität zu erreichen. Dazu wolle man Internetzugangsanbieter in die Pflicht nehmen und die Ermittlungsbehörden stärken, unter der Wahrung der Verfassung und verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben.

Zur „Bild“-Zeitung sagte Hubig: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“.

Die Grünen halten indessen die Pläne der Koalition zur Speicherung von IP-Adressen für rechtswidrig. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg dem „Stern“. „Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind zurecht vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH gekippt worden“, erklärte Limburg.

Auch der Grünen-Politiker forderte bessere Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden, um Sexualstraftäter wirksam verfolgen zu können. „Die staatliche Speicherung sämtlicher Internetverbindungen ist jedenfalls keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, sagte Limburg.

Kritik von Datenschützern

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte hingegen den Gesetzentwurf, hält die drei Monate für die Speicherung aber für zu kurz. „Insgesamt bleibt festzustellen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Schritt ist, aber oftmals im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren durchaus nicht ausreichend sein kann“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Sektion Bundespolizei/Zoll in der GdP, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Justizministerin Hubig wies Kritik von Datenschützern an den Plänen in der „Bild“-Zeitung von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.

IP-Adressen lassen sich am ehesten mit einem Autokennzeichen vergleichen. Beim Einwählen ins Internet bekommt ein PC oder Smartphone von den Zugangsanbietern eine IP-Adresse zugewiesen. Das macht den Anschluss identifizierbar. Allerdings ändern sich die IP-Adressen ständig und sind einem Anschluss nur eine bestimmte Zeit zugewiesen – dies erschwert bei Straftaten die Verfolgbarkeit.

Mit dem Gesetzesvorstoß will die Bundesregierung konsequenter gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle vorgehen. Dem Lagebild des Bundeskriminalamtes zufolge wurden im vergangenen Jahr 16.354 Fälle des Missbrauchs von Kindern sowie 1191 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Jugendliche registriert.

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