Politik Hass-Kommentare: Teil-Erfolg für Renate Künast

Renate Künast
Renate Künast Foto: dpa

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht. Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden seien. In 6 von 22 Fällen sei anders als in einem Beschluss vom September 2019 nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die Politikerin in diesen Fällen Recht. Der neue „Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig.

„Das Landgericht Berlin brauchte extrem lange, um zu einer Entscheidung in dieser Sache zu kommen“, sagte Künast am Dienstag. Das grenzte an „Rechtsverweigerung“.

Facebook muss Daten herausgeben

Die Grünen-Politikerin will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgegeben werden dürfen, um gegen sie zivilrechtlich vorgehen zu können. In sechs Fällen hat sie dies nun erreicht. „Jetzt muss Facebook die Daten der betroffenen Nutzer aber auch tatsächlich rausgeben“, sagte die Grünen-Politikerin. Das erwarte sie umgehend. „Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren“, hatte Künast betont.

Nach dem Gerichtsbeschluss von September waren alle Kommentare keine Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Beiträge geschrieben. Die Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen.

Beschwerde geht in die nächste Instanz

Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter. Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der Beleidigung.

Künast sagte, dass sie weder verstehen, noch akzeptieren könne, dass andere, fast identische Formulierungen nicht als Beleidigungen qualifiziert worden seien. Da die Bundestagsabgeordnete eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung vorgelegt.

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