Hessen/BAWÜ Großrazzia gegen Impfpass-Fälscher

Ein 36-Jähriger soll in mindestens 300 Fällen Impfpässe und QR-Codes gefälscht haben.
Ein 36-Jähriger soll in mindestens 300 Fällen Impfpässe und QR-Codes gefälscht haben.

Die Polizei in Hessen ist mit einer Großrazzia gegen Impfpass-Fälschung vorgegangen. Dabei seien am Mittwoch die beiden mutmaßlichen Fälscher sowie zehn der mutmaßlichen Dokumenten-Käufer vorläufig festgenommen worden.

Wie das hessische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitteilten, soll ein 36-Jähriger aus Bickenbach in mindestens 300 Fällen Impfpässe und QR-Codes gefälscht und zusammen mit einem 42-Jährigen aus Mörfelden-Walldorf für je 100 bis 400 Euro verkauft haben. 20 mutmaßliche Käufer seien identifiziert worden. Es sei von mindestens 300 Fälschungen auszugehen, die für 100 bis 400 Euro verkauft worden seien. 200 Einsatzkräfte hätten 23 Objekte durchsucht, unter anderem in Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Frankfurt und Kassel sowie in Heidelberg und Karlsruhe.

Der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, sagte dem Fernsehsender „Welt“, es gebe einen Markt für solche gefälschten Dokumente, den die Polizei aber im Blick habe. „Hier gibt es einen Bedarf, ganz klar, wenn 2G-Regelungen mehr um sich greifen und Nichtgeimpfte versuchen, dann von den Beschränkungen nicht betroffen zu sein“, sagte Münch. Dann würden auch Kriminelle versuchen, einen solchen Bedarf zu bedienen.

„Ampel“ schärft Gesetz nach

Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen nach den Plänen der Ampel-Parteien künftig drei Monate bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Das sieht das Corona-Regelwerk vor, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll.

Mit der Änderung sollen „Strafbarkeitslücken“ geschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt fährt dabei wie die zwei rheinland-pfälzischen Generalstaatsanwaltschaften einen scharfen Kurs: Sie halten das bloße Fälschen von Impfdokumenten für eine Straftat. Bisher wird im Strafgesetzbuch nur die Vorlage oder Nutzung von gefälschten „Gesundheitszeugnissen“ gegenüber „Behörden oder Versicherungsgesellschaften“ eindeutig unter Strafe gestellt. Bei Apotheken, wo Fälscher sich ein digitales Impfzertifikat erschleichen, gilt das nicht. Das soll sich ändern.

Ebenso wird es künftig strafbar, wenn von jemandem auf der Arbeit oder privat eine Impfzertifikatsfälschung vorgelegt wird. Außerdem wird ein Unterschied zum Straftatbestand Urkundenfälschung aufgehoben.

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