Geldbuße
Grüner Größenwahn im Wahlkampf
Es ist ein Wesenszug der Grünen, mitunter zwischen Größenwahn und Bescheidenheit zu oszillieren. Während sich Robert Habeck im jüngsten Bundestagswahlkampf doch sehr zierte, sich den Begriff Kanzlerkandidat zu eigen zu machen, erklärten ihn seine Parteifreunde reichlich bombastisch zum Bündniskanzler. Dieses Wort, gepaart mit Habecks Konterfei, prangte im Januar 2025 denn auch eine Stunde lang auf dem Münchener Siegestor. Diese Projektion an der Attika des Triumphbogens kommt der Partei nun teuer zu stehen.
Mit ihrer Aktion hatten die Grünen nicht nur in München Aufsehen erregt, sondern auch bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Denn genehmigt war sie selbstverständlich nicht.
Fast 7000 Euro
Fast 7000 Euro Geldbuße hat das Kreisverwaltungsreferat München nun verhängt. Die Bescheide seien diese Woche verschickt worden, wie Münchener Zeitungen „tz“ und „Münchner Merkur“ zuerst berichteten. Rund 4700 Euro soll die Bundesgeschäftsstelle der Grünen als Auftraggeberin der Guerilla-Aktion blechen, weitere gut 2200 Euro die engagierte Werbeagentur.
Der konkrete Vorwurf: Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen und Missachtung denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen. Das ganze verteuert hat nach Angabe der Behörde die Tatsache, dass die Projektion solch breite Beachtung fand. Man könnte auch sagen: dass sie bundesweit so erfolgreich war.
Söder scherzt darüber
Selbst im fernen Berlin war die Wahlwerbung an historischer Stätte kurz darauf Thema. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteichef Markus Söder bezeichnete den Vorgang beim CDU-Parteitag im Februar 2025 als absurd und sagte: „Stellen Sie sich mal vor, ich hätte das gemacht. Stellen Sie sich das mal vor.“ Dann hätte der öffentlich-rechtliche Rundfunk sicher eine Sondersendung zu seiner geistigen Gesundheit gemacht, scherzte Söder.
Und jetzt? Müssen die Betroffenen zunächst entscheiden, ob sie die Geldbuße akzeptieren, oder ob sie den Bescheid gerichtlich überprüfen lassen wollen. Eine Lehre lässt sich aus dem gesamten Vorgang sicher ziehen: Mehr Öffentlichkeit wie mit einer solchen Aktion geht kaum. Da dürften Wahlkämpfer landauf, landab künftig abwägen, ob ihnen eine solche Geldbuße für so viel Publicity wert ist – und ob negative Publicity tatsächlich immer auch gute Publicity ist.