Verfassungsschutz RHEINPFALZ Plus Artikel „Gesichert rechtsextremistisch“: Diese AfD-Politiker aus RLP sind im Gutachten

 Logos der Partei an der Bundesgeschäftsstelle.
Logos der Partei an der Bundesgeschäftsstelle.

Das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes, das die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, hat einigen Wirbel ausgelöst. Eine Spurensuche auf rund 1100 Seiten.

Ob im Publikum beim „Pfalztreffen“ der AfD am 1. Juni 2024 auch Zuhörer mit professionellem Interesse am dort Gesagten saßen? Gut möglich, dass die Wahlkampfveranstaltung eine Woche vor der damaligen Europawahl die Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes geweckt hatte. Auf der Liste der angekündigten Redner standen jedenfalls illustre Namen – darunter die Bundesvorsitzende Alice Weidel und der faktische Spitzenkandidat fürs EU-Parlament, René Aust, aber auch reichlich Parteiprominenz aus Rheinland-Pfalz: Bundestagsabgeordneter Sebastian Münzenmaier und der Landesparlamentarier Damian Lohr. Beide tauchen neben anderen Akteuren aus der Region im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz auf – teils mehrfach.

In dem gut 1100 Seiten starken Gutachten finden sich Zitate und Aktivitäten zahlreicher AfD-Politiker, die die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ belegen sollen, Aussagen in programmatischen Schriften, Verlautbarungen im Internet, sozialen Netzwerken sowie im öffentlichen Raum. Parlamentarische Reden blieben außen vor. 105 Organisationseinheiten und 353 Personen werden genannt, zumeist Funktions- und Mandatsträger der Bundes- und Landesebene.

Insbesondere das an ethnischen Kriterien anknüpfende Volksverständnis der AfD sieht der Verfassungsschutz als Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das „zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuschreiben“.

Nähe zur Neuen Rechten

Im Kapitel „Struktur und Entwicklung der Partei“ messen die Verfasser dem in der Südpfalz aufgewachsenen Sebastian Münzenmaier (35), seit 2019 stellvertretender Chef der AfD-Bundestagsfraktion, die Rolle eines einflussreichen Strippenziehers neben dem Thüringer Björn Höcke zu: lm „solidarisch-patriotischen Lager“ sei 2023 das Netzwerk um Münzenmaier entstanden, „das sich nicht so sehr ideologisch, sondern vielmehr auf strategischer Ebene vom ehemaligen Flügel unterscheidet“. Weiter heißt es, Münzenmaier und seine Truppe hätten bei den zurückliegenden drei Bundesparteitagen „im Hintergrund offensichtlich zielgerichtet und erfolgreich auf die Ausrichtung der Gesamtpartei“ eingewirkt. Das Gutachten sieht eine Nähe Münzenmaiers zur sogenannten Neuen Rechten unter anderem damit belegt, dass dessen Wahlkreisbüro und die Landesgeschäftsstelle der Partei zeitweise in derselben Immobilie wie der umstrittene Verein „Zentrum Rheinhessen“ residierten: „Diese Gegebenheiten belegen die engen Verbindungen zwischen der AfD bzw. ihren Funktionären und Akteuren der Neuen Rechten.“ Der Mainzer Landtagsabgeordnete Damian Lohr (31), zeitweise Vorsitzender der inzwischen aufgelösten Jungen Alternative (JA), wird als einer der Gründer des Vereins genannt.

Islamfeindliche Positionen

Alexander Jungbluth (38), ehemaliger JA-Landesvorsitzender und seit 2024 Europaabgeordneter, wird im Bereich „Muslim- und islamfeindliche Aussagen und Positionen“ aufgeführt. Demnach warnte er in einem durch den AfD-Bundesverband geteilten Facebook-Eintrag vom 29. April 2024 noch als Kandidat für die Europawahl: „Islamisten bedrohen unsere Werte. Ampel macht Deutschland zum Kalifat.“ In der positiven Positionierung des Bundesvorstandsmitglieds zu einer Kampfsportveranstaltung der neonazistischen Partei „III. Weg“ sehen die Verfassungsschützer einen Beleg für Verbindungen der Partei ins rechtsextremistische Spektrum. Auch Kontakte zu „Ein Prozent“ und dem Magazin „Compact“, das vom Bundesinnenministerium als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ erachtet wird, erwähnen sie.

Der Landtagsabgeordnete Joachim Paul (54), AfD-Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, wird im Zusammenhang mit einer Debatte um Muezzinrufe in Köln erwähnt. Die sei dazu instrumentalisiert worden, den Islam gänzlich als totalitäre Ideologie zu verunglimpfen, so die Verfassungsschützer. Pauls Äußerungen in einem längeren Beitrag auf der AfD-Internetseite zielten darauf ab, Ängste gegenüber Menschen muslimischen Glaubens zu schüren. Er schrieb unter anderem: „Der Ruf des Muezzins ist eine Demonstration der Macht, er wird von islamistischen Gemeinden zudem als Aufruf zur Durchsetzung einer islamistischen Gesellschaft auf deutschem Boden betrachtet.“

Die enge Zusammenarbeit zwischen der Partei und dem neurechten Vorfeld wird auch anhand einer Veranstaltung von Paul illustriert. Auf seine Einladung hin habe im August 2024 in den Räumen seines Koblenzer Wahlkreisbüros die „Messe des Vorfelds“ stattgefunden.

Angriff auf Menschenwürde

Der Bundestagsabgeordnete Bernd Schattner (56) aus der Südpfalz wird mit Facebook-Einträgen aus dem Jahr 2022 zitiert, in dem es um Messerangriffe unter anderem eines Somaliers in Ludwigshafen ging. Er spricht dort von „Zigtausenden Messerangriffen“, diese „Abschlachtungsszenen dürfen keine Normalität werden“. Durch die polemische Ausdrucksweise ziele die Aussage darauf ab, irrationale Ängste und infolgedessen Ablehnung gegenüber Migranten zu schüren, lautet die Bewertung des Gutachtens.

Unter der Rubrik „Entindividualisierende Darstellung von Migrantinnen und Migranten als aggressiv-gewalttätiges Kollektiv“ wird die damalige Landratskandidatin Alejandra Catalina Monzon (50), Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Kusel, erwähnt. Auf einer Wahlkampfveranstaltung des Landesverbands am 8. Februar 2025 in Kusel habe sie Geflüchtete als „Prädatoren“ bezeichnet: Sie „nehmen uns Frauen als ihre Beute, verhöhnen unsere friedvollen Männer als schwach, mobben unsere Kinder und stechen im Wahn wahllos jeden ab, der zufällig ihren Weg kreuzt“. Monzon unterstelle Geflüchteten hier nicht nur eine pauschale Neigung zu Gewalt und stelle sie als unberechenbare Gefahr dar, sondern entmenschliche sie durch den Tiervergleich zusätzlich und verletzt somit ihre Menschenwürde.

Von Nicole Höchst (55), Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende aus Speyer, ist ein Beitrag mit dem Titel „lnvasive Arten 2.0“ vermerkt, der 2022 auf www.journalistenwatch.com veröffentlicht wurde. Höchst bringe hier in drastischer Weise ihr ethnopluralistisches Weltbild zum Ausdruck, demzufolge Menschengruppen ausschließlich in ihrer angestammten Heimat leben sollten. Das laufe dem Prinzip der Menschenwürde zuwider, heißt es im Gutachten. Im Februar 2025 wurde ein Artikel der Abgeordneten veröffentlicht, in dem sie unter anderem die Gewalttat von Aschaffenburg als Ergebnis einer „gegen das deutsche Volk gerichteten Migrationswaffe“ darstellte.

Mit der Behauptung der Steuerung Deutschlands durch fremde Mächte in Facebook-Einträgen aus 2023 ziele Höchst darauf ab, politische Entscheidungen als illegitim und undemokratisch erscheinen zu lassen, erläutern die Verfassungsschützer.

Zur Sache: Eine Partei unter Beobachtung

Seit 2019 steht die gesamte AfD im Fokus des Verfassungsschutzes. Zunächst galt sie als sogenannter Prüffall. Das ist eine behördeninterne Einordnung und besagt, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Tätigkeiten einer Gruppierung vermutet werden. Der Inlandsnachrichtendienst sammelt dann Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, um das zu prüfen.

Ergeben sich daraus hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, erfolgt eine Einstufung als „Verdachtsfall“. Das geschah im Fall der Bundespartei im Februar 2021. Erlaubt waren nun auch nachrichtendienstliche Mittel wie Observationen oder der Einsatz von V-Leuten. Die Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde ein Jahr später vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen, was das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen 2024 bestätigte. Revision wurde nicht zugelassen; eine Beschwerde der Partei ist noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Inzwischen haben sich die Anhaltspunkte nach Einschätzung der Verfassungsschützer zur Gewissheit verdichtet, sodass jüngst die Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ erfolgte. Auch dagegen wehrt sich die AfD juristisch. Das Bundesamt hat in einem Stillhalteabkommen zugesagt, diese Einstufung vorerst auszusetzen, bis über einen Eilantrag entschieden ist.

Aktuelle Grundlage der Beurteilung der Partei ist ein umfangreiches Gutachten, das vorherige entsprechende Informationssammlungen fortschreibt. Es ist als „Verschlusssache“ eingestuft, soll also geheim gehalten werden. Mehrere Medien haben aber mittlerweile die gut 1100 Seiten öffentlich gemacht.

Die Frage eines möglichen Parteiverbots ist damit noch nicht geklärt. Hier gelten strengere Maßstäbe als für eine Beobachtung durch den Nachrichtendienst.

Werden im Gutachten unter anderem genannt: Sebastian Münzenmaier,…
Werden im Gutachten unter anderem genannt: Sebastian Münzenmaier,…
… Nicole Höchst, …
… Nicole Höchst, …
… und Alexander Jungbluth.
… und Alexander Jungbluth.
x