Verfassungsschutz
„Gesichert rechtsextremistisch“: Diese AfD-Politiker aus RLP sind im Gutachten
Ob im Publikum beim „Pfalztreffen“ der AfD am 1. Juni 2024 auch Zuhörer mit professionellem Interesse am dort Gesagten saßen? Gut möglich, dass die Wahlkampfveranstaltung eine Woche vor der damaligen Europawahl die Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes geweckt hatte. Auf der Liste der angekündigten Redner standen jedenfalls illustre Namen – darunter die Bundesvorsitzende Alice Weidel und der faktische Spitzenkandidat fürs EU-Parlament, René Aust, aber auch reichlich Parteiprominenz aus Rheinland-Pfalz: Bundestagsabgeordneter Sebastian Münzenmaier und der Landesparlamentarier Damian Lohr. Beide tauchen neben anderen Akteuren aus der Region im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz auf – teils mehrfach.
In dem gut 1100 Seiten starken Gutachten finden sich Zitate und Aktivitäten zahlreicher AfD-Politiker, die die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ belegen sollen, Aussagen in programmatischen Schriften, Verlautbarungen im Internet, sozialen Netzwerken sowie im öffentlichen Raum. Parlamentarische Reden blieben außen vor. 105 Organisationseinheiten und 353 Personen werden genannt, zumeist Funktions- und Mandatsträger der Bundes- und Landesebene.
Insbesondere das an ethnischen Kriterien anknüpfende Volksverständnis der AfD sieht der Verfassungsschutz als Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das „zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuschreiben“.
Nähe zur Neuen Rechten
Im Kapitel „Struktur und Entwicklung der Partei“ messen die Verfasser dem in der Südpfalz aufgewachsenen
Islamfeindliche Positionen
Der Landtagsabgeordnete
Die enge Zusammenarbeit zwischen der Partei und dem neurechten Vorfeld wird auch anhand einer Veranstaltung von Paul illustriert. Auf seine Einladung hin habe im August 2024 in den Räumen seines Koblenzer Wahlkreisbüros die „Messe des Vorfelds“ stattgefunden.
Angriff auf Menschenwürde
Der Bundestagsabgeordnete
Unter der Rubrik „Entindividualisierende Darstellung von Migrantinnen und Migranten als aggressiv-gewalttätiges Kollektiv“ wird die damalige Landratskandidatin
Von
Mit der Behauptung der Steuerung Deutschlands durch fremde Mächte in Facebook-Einträgen aus 2023 ziele Höchst darauf ab, politische Entscheidungen als illegitim und undemokratisch erscheinen zu lassen, erläutern die Verfassungsschützer.
Zur Sache: Eine Partei unter Beobachtung
Seit 2019 steht die gesamte AfD im Fokus des Verfassungsschutzes. Zunächst galt sie als sogenannter Prüffall. Das ist eine behördeninterne Einordnung und besagt, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Tätigkeiten einer Gruppierung vermutet werden. Der Inlandsnachrichtendienst sammelt dann Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, um das zu prüfen.
Ergeben sich daraus hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, erfolgt eine Einstufung als „Verdachtsfall“. Das geschah im Fall der Bundespartei im Februar 2021. Erlaubt waren nun auch nachrichtendienstliche Mittel wie Observationen oder der Einsatz von V-Leuten. Die Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde ein Jahr später vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen, was das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen 2024 bestätigte. Revision wurde nicht zugelassen; eine Beschwerde der Partei ist noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Inzwischen haben sich die Anhaltspunkte nach Einschätzung der Verfassungsschützer zur Gewissheit verdichtet, sodass jüngst die Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ erfolgte. Auch dagegen wehrt sich die AfD juristisch. Das Bundesamt hat in einem Stillhalteabkommen zugesagt, diese Einstufung vorerst auszusetzen, bis über einen Eilantrag entschieden ist.
Aktuelle Grundlage der Beurteilung der Partei ist ein umfangreiches Gutachten, das vorherige entsprechende Informationssammlungen fortschreibt. Es ist als „Verschlusssache“ eingestuft, soll also geheim gehalten werden. Mehrere Medien haben aber mittlerweile die gut 1100 Seiten öffentlich gemacht.
Die Frage eines möglichen Parteiverbots ist damit noch nicht geklärt. Hier gelten strengere Maßstäbe als für eine Beobachtung durch den Nachrichtendienst.