Deutschland Bürgergeld kommt: Was sich jetzt ändert

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Lange haben Ampel-Parteien und Union um eine Einigung beim Bürgergeld gerungen. Am Mittwoch billigte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen diese Woche ausgehandelten Kompromiss. Damit kann die Reform des Hartz-IV-Systems am Freitag von den beiden Parlamentskammern beschlossen werden und wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Was sich an den ursprünglichen Ampel-Plänen zum Bürgergeld ändert und was bleibt.

Schnellere Sanktionen

Die ursprünglichen Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sahen vor, dass anders als bei Hartz IV am Anfang des Bürgergeld-Bezugs eine halbjährige „Vertrauenszeit“ steht. In ihr drohten Betroffenen nur eingeschränkt Leistungskürzungen durch die Arbeitsagenturen. Die Union sah dadurch das Prinzip des „Förderns und Forderns“ untergraben.

Die Vertrauenszeit fällt nun weg. Sanktionen sollen umfassend vom ersten Tag an möglich sein, wenn Betroffene etwa eine zumutbare Stelle nicht antreten. Leistungen können dann beim ersten Mal um zehn Prozent gekürzt werden - bei einer weiteren Pflichtverletzung binnen eines Jahres um 20 Prozent und bei einem nochmaligen Verstoß um 30 Prozent. Im Vergleich zum bisherigen Hartz-IV-System fallen die Kürzungen damit aber deutlich niedriger aus.

Geringeres Schonvermögen

Auch beim vorgesehenen Schonvermögen, das beim Bezug in der Anfangszeit des Bürgergeld-Bezugs nicht angetastet wird, gibt es deutliche Änderungen. Es wird beim eigentlichen Leistungsbezieher gegenüber den Ampel-Plänen von 60.000 Euro auf 40.000 Euro verringert. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es nun 15.000 Euro, geplant hatte Arbeitsminister Heil 30.000 Euro.

Verkürzte Fristen bei Schonvermögen und Wohnungsprüfung

Geschont werden Vermögensreserven der Bezieherinnen und Bezieher nun auch nur noch im ersten Jahr. Geplant waren von der „Ampel“ zwei Jahre Karenzzeit. Analog gilt dies für die Angemessenheit der Wohnung: Nun wird nur noch ein Jahr lang bei der Unterkunft der Bedarf in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, danach muss die Unterkunft angemessen sein.

Vermittlungsvorrang entfällt

Dass die Ampel-Parteien trotz der vielen Abstriche den Kern der Bürgergeld-Reform gerettet sehen, liegt auch am Wegfall des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Das Bürgergeld soll anders als Hartz IV auf langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten setzen anstatt auf die schnelle Vermittlung auch in Aushilfsjobs. Dies gilt insbesondere für die Zeit, in der eine Weiterbildung gemacht wird.

Für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen werden zur Unterstützung zudem zusätzlich 150 Euro gezahlt. Und bei Maßnahmen, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, gibt es einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro. Zudem kann bei Bedarf auch ein Berufsabschluss in drei statt in zwei Jahren nachgeholt werden.

Höhere Regelsätze bleiben

Angesichts hoher Inflation hatte sich auch die Union nicht gegen die Anhebung der Regelsätze gestemmt. Zum 1. Januar soll damit wie geplant der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von derzeit 449 Euro um 53 Euro auf 502 Euro pro Monat steigen. Für Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren liegt er künftig bei 420 Euro, für Kinder von sechs bis 14 Jahren bei 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.

Weiter mehr Zuverdienstmöglichkeiten

Auch hier ist alles geblieben wie geplant: Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge in diesem Bereich werden von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Für Menschen unter 25 gilt zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn für drei Monate jeweils ein Freibetrag von 520 Euro - ebenso wie beim Bundesfreiwilligendienst.

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