Politik Firmen können Kopftücher verbieten

91-95533457.jpg

Unter bestimmten Bedingungen darf Frauen das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz untersagt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in zwei Fällen aus Belgien und Frankreich entschieden.

Luxemburg

. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) lagen zwei Fälle zur Entscheidung vor. Geklagt hatte zum einen eine Frau aus Belgien, die bei einer Firma für Sicherheits- und Rezeptionsdienste beschäftigt war. Sie hatte nach Angaben des EuGH drei Jahre dort gearbeitet, als sie 2006 darauf bestand, mit einem Kopftuch zur Arbeit zu kommen. Daraufhin wurde ihr gekündigt. Das Unternehmen berief sich auf eine interne Unternehmensregel, wonach das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen bei der Arbeit generell verboten sei. Nach Ansicht der Luxemburger Richter kann eine solche Vorschrift durchaus rechtens sein, wenn sie der „Verfolgung einer Politik der politischen, philosophischen und religiösen Neutralität“ dient. Im zweiten Fall hatte nach EuGH-Angaben eine Frau in Frankreich von 2008 an als Softwaredesignerin für eine IT-Firma gearbeitet. Dabei beschwerte sich eine Kundenfirma über ihr Kopftuch. Wegen ihrer Weigerung, das Kleidungsstück bei künftigen Kundenbesuchen abzulegen, wurde die Frau 2009 entlassen. Der EuGH urteilte nun, dass der Wille des Arbeitgebers, derartigen Kundenwünschen zu entsprechen, „nicht als eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ angesehen werden könne. Daher rechtfertige dies allein ein Kopftuchverbot nicht. Sollte allerdings ähnlich wie im belgischen Fall eine Unternehmensregel die weltanschauliche Neutralität festlegen, könnte das Verbot rechtmäßig sein. Die französische und die belgische Justiz müssen nun im Lichte der EuGH-Urteile die Prozesse abschließen. Zugleich binden diese bei ähnlichen Fällen auch die Justiz aller anderen EU-Länder. In Deutschland dürfte sich nach Einschätzung von Juristen allerdings wenig ändern. Kopftücher am Arbeitsplatz sind im Prinzip erlaubt, Einschränkungen aber möglich. Bei staatlichen Arbeitgebern hat bereits das Bundesverfassungsgericht die Latte hoch gelegt. „In den Urteilen zu Lehrern oder Kita-Erziehern hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass eine abstrakte Gefahr für Schulfrieden oder die staatliche Neutralität für ein Verbot nicht ausreicht“, sagte Verena Braeckeler von der Kanzlei Simmons & Simmons. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland zeigte sich unzufrieden über die Urteile, die er als „Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten“ wertete. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Christine Lüders, warnte: „Die Arbeitgeber in Deutschland sollten sich in Zukunft gut überlegen, ob sie sich durch Kopftuch-Verbote in ihrer Personalauswahl einschränken wollen.“ (Aktenzeichen: C-188/15 und C-157/15) |epd/dpa

x