Pandemie-Aufarbeitung RHEINPFALZ Plus Artikel Experten beklagen Info-Desaster während Corona

Corona-Regeln waren schwer nachvollziehbar und rechtlich zum Teil fragwürdig, urteilten Experten im Bundestag.
Corona-Regeln waren schwer nachvollziehbar und rechtlich zum Teil fragwürdig, urteilten Experten im Bundestag.

Rechtswissenschaftler kritisieren die verwirrende Unterrichtung der Bevölkerung. Die Folge sei großes Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat gewesen.

Die Corona-Pandemie stellte Staat und Gesellschaft in vielerlei Hinsicht vor enorme Herausforderungen. Bei der Krisenbewältigung geriet auch die rechtliche Beurteilung getroffener Maßnahmen zum Zankapfel. Die Einschränkung der Grundrechte und die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes werden von Rechtswissenschaftlern im Nachhinein äußerst kritisch betrachtet, wie eine Anhörung in der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie ergab.

Transparenz schaffen

Für künftige Pandemien müssten die Rechtsgrundlagen eindeutiger gefasst werden, mahnte etwa die Thüringer Verfassungsrichterin Anika Klafki. Manche Corona-Schutzverordnung sei 40 Seiten lang gewesen. „Sogar ich als Expertin brauchte einen halben Tag, um zu verstehen, was verboten und was erlaubt ist“, kritisierte die Juristin. Wer aufgrund dieser Verordnungen einen Bußgeldbescheid erhalten habe, sei nicht über dessen Grund aufgeklärt worden. „Das führt zu Politikverdrossenheit, die Leute wenden sich ab von demokratischen Institutionen“, beklagte Klafki.

Der Mainzer Rechtswissenschaftler Karsten Schneider empfahl dem Staat in solchen Situationen eine offene Kommunikation, und zwar auch darüber, was nicht bekannt oder belegt sei. „Der Staat muss darlegen, auf welchen Annahmen und Unsicherheiten seine Entscheidungen beruhen, welche Evaluierungen vorgesehen sind und wann eine Neubewertung erfolgen soll“, forderte der Universitätsprofessor.

„Transparenz über Nichtwissen“ sei keine Schwäche, sondern Voraussetzung für Vertrauen. „Wo Ungewissheit verschwiegen wird, entstehen jene Missverständnisse, die Misstrauen nähren und den Rechtsstaat angreifbar machen“, sagte Schneider. Der „Umgang mit der Ungewissheit“ mache einen Rechtsstaat aus.

Keine Notstandsverfassung

Die während der Corona-Pandemie amtierende Vorsitzende des Ethikrates, die Medizinethikerin Alena Buyx, sprach sogar von einer „Infodemie“, die vielen es schwer gemacht habe, einzelne angeordnete Maßnahmen zu verstehen. Die Güterabwägung, wie der Schutz der Bevölkerung und die Freiheitsrechte der Menschen in Einklang gebracht werden können, sei in einer Pandemie stets schmerzvoll. Die Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen müsse kontinuierlich überprüft und alternative Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie erforscht werden, sagte Buyx. Sie bedauerte, dass im Bund wenig Gebrauch gemacht worden sei von Vorschlägen, die lokal von Betroffenen selbst entwickelt worden seien.

Karl-Albrecht Schachtschneider, ehemaliger Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg, wies darauf hin, dass Deutschland über keine Notstandsverfassung verfüge. Daher sei es umso wichtiger, eine klare Rechtssetzung zu haben. In diesem Zusammenhang kritisierte er die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Diese habe sich Notstandsmaßnahmen angemaßt, „als wäre sie der Souverän in Deutschland“.

Für bessere Rechtsgrundlagen

Dagegen mahnte Oliver Lepsius (Universität Münster), die getroffenen Maßnahmen stets aus der Perspektive der damaligen Situation zu bewerten. Er bedauerte, dass in der Pandemie das Recht nur eine „untergewichtete Rolle“ gegenüber dem medizinischen Sachverstand gespielt habe.

Alle Experten appellierten an die Bundestagsabgeordneten, bessere Rechtsgrundlagen für ein pandemisches Ereignis zu schaffen. Der Bundestag habe Entscheidungen zu treffen, die in das Leben aller Menschen eingriffen.

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