Politik Europäische Hilfestellung für mobile Arbeitskräfte
17 Millionen EU-Bürger arbeiten in einem anderen als ihrem Heimatland. Damit hat sich die Anzahl dieser Arbeitnehmer innerhalb eines Jahrzehnts verdoppelt. Die Europäische Union hat zuletzt verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um deren Rechte zu stärken und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Täglich über die Landesgrenze zur Arbeit fahren – das ist in Europa für viele Menschen gang und gäbe. So stammen von den gut 169.000 Frauen und Männern, die zur Arbeit nach Rheinland-Pfalz pendeln, 8600 aus dem Ausland, darunter 4300 aus Frankreich. Viele Rheinland-Pfälzer wiederum, das zeigt eine neue Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit, zieht es zum Arbeiten nach Luxemburg, im Jahr 2016 waren es knapp 32.000. Hinzu kommen jene EU-Bürger, die nicht täglich pendeln, sondern dauerhaft jenseits ihres Heimatlandes leben und arbeiten. Zumindest in Ansätzen gibt es ihn also längst, den europäischen Arbeitsmarkt. Mit einer Europäischen Arbeitsbehörde will die EU-Kommission nun zum einen einen Ansprechpartner für Bürger und Unternehmen schaffen, um diese beispielsweise über Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Zum anderen soll die Behörde Regeln und Standards kontrollieren und durchsetzen. Es gehe um eine „faire Arbeitskräftemobilität“, benannte EU-Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen ein Ziel der Behörde, die bereits im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll. So sollen deren Mitarbeiter etwa dem Verdacht auf Regelverstöße oder Sozialdumping nachgehen können. Während Arbeitgebervertreter den Plan einer EU-Arbeitsbehörde als überflüssig kritisieren, weil es bereits mehrere EU-Agenturen in diesem Bereich gebe, begrüßt der Pfälzer SPD-Europaabgeordnete Michael Detjen im Grundsatz die Initiative der Kommission. Zwar sind für Sozialpolitik in erster Linie die Nationalstaaten zuständig, gleichwohl brauche es „dringend mehr transnationale Kompetenzen“, sagt Detjen, der auch sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im EU-Parlament ist. Zudem müssten die Kommunikation und der Austausch zwischen den nationalen Arbeitsbehörden vereinfacht werden, weil deren Mandat an den nationalen Grenzen ende. Derzeit kann es unter Umständen Monate dauern, bis beispielsweise eine Anfrage aus Deutschland zu einem hier arbeitenden Rumänen von den Behörden in dessen Heimatland beantwortet wird – wenn überhaupt eine Antwort kommt. Allerdings ist Detjen skeptisch, dass das, was sich die EU-Kommission bezüglich der Ausstattung der neuen Arbeitsbehörde vorstellt, ausreicht, um die angekündigten Ziele zu erreichen. Es sei „nicht sinnvoll, in so kleinen Strukturen zu denken“, hält Detjen etwa die angepeilte Anzahl von 140 Mitarbeitern für zu gering. Zu den 17 Millionen „grenzüberschreitenden“ Arbeitnehmern gehören auch jene 2,3 Millionen Beschäftigte, die von ihren Firmen zur Arbeit in ein anderes EU-Land entsandt werden. Die EU-Kommission schätzt, dass alleine in Deutschland über 400.000 entsandte Arbeitnehmer tätig sind. Die meisten der in andere EU-Staaten geschickten Beschäftigten stammen aus Polen – 2015 waren es mehr als 450.000. Die Rechte dieser Beschäftigtengruppe sind in der sogenannten EU-Entsende-Richtlinie geregelt. Vergangene Woche haben sich Vertreter des Europaparlaments und des Rats als Vertretung der Mitgliedstaaten auf eine Novelle der seit 1996 geltenden Richtlinie geeinigt. Demnach sollen für entsandte Arbeitnehmer bei der Bezahlung künftig vom ersten Tag an die Regeln des jeweiligen Gastlandes gelten. Dabei sollen auch regionale und branchenspezifische Tarifverträge berücksichtigt werden. Entstehen den entsandten Beschäftigten Kosten für Unterkunft oder Verpflegung, so dürfen diese nicht mehr vom Gehalt abgezogen, sondern müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Der Kompromiss sieht zudem vor, dass die Höchstdauer einer Entsendung in der Regel auf zwölf Monate beschränkt wird. Bleibt der Arbeitnehmer danach weiter im Gastland, gelten für ihn alle dortigen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Vereinbarung, die noch von den ständigen Vertretern aller EU-Staaten und im Arbeitsausschuss des Europaparlaments verabschiedet und anschließend noch das Parlamentsplenum und den Rat passieren muss, sei „ein Erfolg“ und eine „wesentliche Verbesserung“ gegenüber der geltenden Richtlinie, fällt Michael Detjens Urteil positiv aus. Kritisch sieht er allerdings, dass die neuen Regeln der Richtlinie zunächst nicht auf den grenzüberschreitenden Transportverkehr übertragen werden sollen. Detjen fordert, dass für die in der Transportbranche Beschäftigten künftig die Arbeitsbedingungen jenes Landes gelten, das Ziel des Transportes ist.