Rechtsstaatlichkeit EU besorgt über Zwangsversetzungen polnischer Staatsanwälte

 Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit.
Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit.

Die EU-Kommission ist besorgt über möglicherweise politisch motivierte Zwangsversetzungen von Staatsanwälten in Polen. Betroffen von diesen Maßnahmen seien zahlreiche Staatsanwälte, die sich offen gegen umstrittene Justizreformen der polnischen Regierung ausgesprochen hätten, sagte Justizkommissar Didier Reynders am Dienstag im EU-Parlament. Alleine im Januar 2021 seien der Kommission rund 20 derartiger Fälle bekannt.

Demnach wurden die kritischen Staatsanwälte häufig „weit weg von dem Ort versetzt, an dem sie sich mit ihren Familien niedergelassen hatten“. Sie hätten außerdem nur 48 Stunden Zeit gehabt, um der Anordnung nachzukommen, und keine Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben, sagte Reynders bei einer Anhörung im parlamentarischen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten in Brüssel.

Verdacht der politischen Einflussnahme

Nach Angaben des Justizkommissars hatte die Kommission in ihrem Bericht zur Rechtsstaatlichkeit in allen 27 EU-Ländern bereits die Regeln für die Versetzung polnischer Richter und Staatsanwälte kritisiert. Problematisch sei in diesem Kontext auch, dass mit dem polnischen Justizminister ein Politiker zugleich Oberster Staatsanwalt des Landes sei. Dadurch entstehe die Möglichkeit der politischen Einflussnahme.

Polens Justizminister Zbigniew Ziobro hatte es nach Angaben des Vorsitzenden des Parlamentsausschusses, Juan López Aguilar, abgelehnt, ebenfalls an der Anhörung im EU-Parlament teilzunehmen.

Polen steht wegen einer Reihe umstrittener Justizreformen seit Jahren in Brüssel am Pranger. Die EU-Kommission wirft der rechtsnationalen Regierung in Warschau vor, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit von Richtern zu gefährden. Sie hat bereits eine ganze Reihe von Vertragsverletzungsverfahren und ein beispielloses Strafverfahren angestrengt.

Warschauer Richter vor Gericht gestellt

„Wir sind sehr besorgt über die Situation in Polen“, sagte Reynders. In den nächsten Wochen könnten deshalb weitere Schritte eingeleitet werden. Neben neuen Vertragsverletzungsverfahren und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind demnach auch einstweilige Verfügungen zum Schutz von Richtern und Staatsanwälten vor Immunitätsverlust denkbar.

Mehrere EU-Abgeordneten verwiesen auf die Situation des regierungskritischen Warschauer Richters Igor Tuleya, der seine richterlichen Immunität verlor und vor Gericht gestellt wurde. Die Entscheidung geht auf eine im Jahr 2018 eingerichtete Disziplinarkammer für polnische Richter zurück, die von Brüssel scharf kritisiert und vom EuGH bis auf Weiteres ausgesetzt wurde. Die EU-Kommission droht Polen hier mit einer weiteren Klage.

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