Rheinland-Pfalz Ende der Isolationspflicht: Das gilt ab Samstag

Ein positiver Corona-Test zieht ab Samstag in Rheinland-Pfalz keine Isolationspflicht mehr nach sich.
Ein positiver Corona-Test zieht ab Samstag in Rheinland-Pfalz keine Isolationspflicht mehr nach sich.

Auch in Rheinland-Pfalz wird die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft. Trotzdem gibt es für Infizierte weiterhin Sicherheitsmaßnahmen, die es zu beachten gilt. Was Betroffene in Zukunft beachten müssen.

Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich ab Samstag nicht länger in Isolation begeben. Die Landesregierung hat die Aufhebung der bisherigen Isolationspflicht beschlossen, wie das Gesundheitsministerium nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte.

BIsher müssen sich Corona-Infizierte mindestens fünf Tage absondern.
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Was bedeutet das genau? Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Wegen der Maskenpflicht sei ein Besuch im Fitnessstudio oder in einem Restaurant „faktisch trotzdem nicht möglich“, erklärte das Ministerium. Kinder seien in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen gilt für positiv getestete Personen ein Betretungs und Tätigkeitsverbot. In diesen Einrichtungen soll es aber weiterhin möglich sein, dass Beschäftigte und Arbeitgeber eine der Arbeitsquarantäne entsprechende Regelung treffen. Laut Gesundheitsministerium gelte jedoch mehr denn je der Grundsatz: „Wer krank ist, bleibt daheim.“

Maske tragen zeigt Verantwortung

„Es ist wichtig, dass wir lernen, Corona als normale Krankheit zu behandeln“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Die Pandemie sei zwar noch nicht vorbei. Die Aufhebung der Absonderungspflicht sei aber derzeit vertretbar. „Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist.“ Dies zeige, dass die Bevölkerung verantwortungsvoll mit der Situation umgehe. „Darüber hinaus profitieren wir von einem breiten und sehr guten Impfschutz.“

Das Tragen der Maske sei weiterhin das geeignete Mittel zum Schutz für sich selbst wie für andere. Deshalb sei nicht jeder Mensch als infiziert zu betrachten, der in der Öffentlichkeit mit Maske unterwegs sei. „Maske tragen ist Ausdruck eines hohen Verantwortungsbewusstseins.“

Beim DGB wurde die Entscheidung mit Skepsis aufgenommen. „Wir hoffen, dass die Aufhebung der Isolationspflicht nicht dazu führt, dass Beschäftigte denken, sie müssten auch wieder direkt am Arbeitsplatz erscheinen, sofern die Symptome nur schwach sind“, erklärte die Landesvorsitzende Susanne Wingertszahn. Vor allem in Branchen mit Personalmangel könnte der Druck entstehen, trotz Infektion zu arbeiten. Aber „Menschen mit Infektionskrankheiten haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen“. Die oppositionellen Freien Wähler im Landtag begrüßten den Beschluss. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Helge Schwab sprach von einem „folgerichtigen Schritt“.

Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation bei einer Corona-Infektion aufgehoben. Hessen folgt voraussichtlich am Mittwoch.

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