Politik Diskriminierte homosexuelle Soldaten werden rehabilitiert

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hofft, dass der Bundestag das Rehabilitierungsgesetz rasch verabschiedet.
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hofft, dass der Bundestag das Rehabilitierungsgesetz rasch verabschiedet.

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter homosexueller Soldaten auf den Weg gebracht.

Die Ministerrunde billigte am Mittwoch in Berlin einen Entwurf, der die Aufhebung von Urteilen und die Zahlung pauschaler, symbolischer Entschädigungen vorsieht. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) erklärte, bis ins Jahr 2000 hinein seien Soldatinnen und Soldaten, die Homosexuelle waren, systematisch diskriminiert worden. „Das ist ein großes persönliches Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist.“

Das Gesetz sei ein kleines Zeichen der Wiedergutmachung, „der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen, die nichts anderes wollten, als Deutschland zu dienen“.

Für jeden Fall sollen 3000 Euro Entschädigung gezahlt werden. Diese Summe erhalten auch Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden. Das Regelwerk soll auch für einstige Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR gelten, die diskriminiert wurden.

Rund 1000 Betroffene

Das Verteidigungsministerium schätzt, das etwa 1000 Betroffene die Entschädigung beantragen werden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

In Westdeutschland machten sich bis 1969 Schwule sogar strafbar, weil noch ein in der NS-Zeit verschärftes Gesetz galt. Auch danach galten schwule Soldaten noch als erpressbar und somit als Sicherheitsrisiko.

Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut.

Änderung erst im Jahr 2000

Erst im Jahr 2000 hatte die rechtliche Diskriminierung ein Ende, weil ein Mann Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Um dem Karlsruher Gericht zuvorzukommen, legte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) in einem Papier zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ fest, dass Homosexualität keinen Grund für Einschränkungen und somit „kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium“ darstelle.

Die Grünen begrüßten die aktuelle Gesetzesinitiative. Die Bundestagsabgeordneten Tobias Lindner und Sven Lehmann erinnerten an das Leid der Betroffenen. Sie forderten eine rasche Auszahlung der Entschädigungen, „da viele der Opfer inzwischen ein hohes Lebensalter erreicht haben“.

Auch Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bat den Bundestag um schnelle Zustimmung zu der Vorlage, damit die Auszahlung bald beginnen kann.

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