Meinung Die Nullrunde beim Bürgergeld ist keine Gutdünken-Entscheidung

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum abdecken. So hat es das Verfassungsgericht festgelegt – und daran muss sich die Politik
Das Bürgergeld soll das Existenzminimum abdecken. So hat es das Verfassungsgericht festgelegt – und daran muss sich die Politik (hier Bundesarbeitsminister Hubertus Heil) halten.

Beim Bürgergeld wird es eine Nullrunde geben. Das ist gut so. Es ist aber keine politische Entscheidung.

Dass es im kommenden Jahr eine Nullrunde beim Bürgergeld geben wird, ist richtig. Wichtig ist aber auch zu verstehen, warum es richtig ist. Dass der Regelsatz für einen Alleinstehenden weiterhin 563 Euro betragen wird, ist nicht das Ergebnis eines Würfelspiels. Es ist nicht so, dass jemand an der Spitze der Regierung auf den Tisch gehauen und gesagt hätte: „Jetzt reicht es mal mit den Erhöhungen!“ Vielmehr handelt es sich um das Ergebnis einer Berechnung, für die es feststehende und faire Regeln gibt.

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum abdecken. So hat es das Verfassungsgericht festgelegt – und daran muss sich die Politik halten. Das Notwendige zum Leben muss abgedeckt und es muss auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe gewährleistet sein. Daran hat sich nichts geändert, als Hartz IV zum Bürgergeld wurde. Die Schwäche der Reform war, dass sie bei den Sanktionen gegen Jobverweigerer und Regelbrecher zu nachlässig war. Das ist mittlerweile behoben, und es sollen weitere Verschärfungen folgen. Das Bürgergeld ist hier inzwischen teils härter, als es Hartz IV je war.

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