Neue Grundsicherung
Die letzten Tage des Bürgergelds
Jens Spahn klang selbstbewusst, als er am Dienstag auf der Fraktionsebene des Bundestags vor die Presse trat. Letzte Woche habe man das Heizungsgesetz abgeschafft. „Und in dieser Woche schaffen wir am Donnerstag in zweiter, dritter Lesung das Bürgergeld ab.“ Er lobte die Handlungsfähigkeit der Koalition. „Wir debattieren, wir entscheiden und wir setzen um.“ Debattiert hatten die Abgeordneten über das Bürgergeld bis zuletzt. Vor allem die SPD konnte ein paar Punkte machen.
Die zentralen Neuerungen standen bereits fest. Kern der Reform sind härtere Sanktionen für sogenannte Terminverweigerer. Wer zweimal nicht beim Jobcenter erscheint, dem dürfen 30 Prozent der Zuwendungen gestrichen werden. Fehlt man auch ein drittes Mal, können sie ganz entfallen. Außerdem gelten strengere Regeln beim Vermögen der Empfänger. Es kann früher angegriffen werden als bisher. Darauf hatte man sich im Oktober geeinigt. Im Dezember beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, seither liegt der im Parlament.
Reform mit Schutzmechanismen
Die Verhandlungen im Bundestag dauerten dem Vernehmen nach bis zum Sonntagnachmittag. Es war die letzte von neun Berichterstatterrunden. Die SPD konnte einige Schutzmechanismen einbauen. Wenn es der Kern der Reform sei, Verweigerer zu sanktionieren, dann müsse gewährleistet sein, dass die Verschärfungen auch wirklich diese Verweigerer treffen, so heißt es von den Genossen.
Bevor jemandem der gesamte Bezug gekürzt wird, soll es deshalb eine persönliche Anhörung und ein ärztliches Gutachten geben. Wer psychisch oder körperlich krank ist, darf nicht dafür bestraft werden. Ein anderer Mechanismus soll Familien schützen. Wenn die in einer zu großen Wohnung leben, dürfen sie, vor allem in einem angespannten Markt, vorerst ein Jahr weiter dort bleiben. Und nicht zuletzt will man Schwarzarbeit bekämpfen. Dabei sollen die Unternehmen in die Pflicht genommen werden.
Die Union schärfte an manchen Stellen nach. So sollen Jobcenter künftig ein amtsärztliches Attest verlangen dürfen, wenn ein Empfänger seinen Termin aus Krankheitsgründen nicht wahrnehmen kann. Bisher genügt ein Attest des Hausarztes.
„Wer nicht arbeiten kann, dem helfen wir“
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fasste das Gesetz, das zum 1. Juli in Kraft treten soll, so zusammen: „Wer nicht arbeiten kann, dem helfen wir. Wer arbeiten kann, aber nicht will, braucht keine Hilfe“, sagte er unserer Redaktion. „Wer das System ausnutzt und nicht mitwirkt, dem werden die Leistungen gestrichen.“
Bei der SPD stört man sich zwar an manchen Aussagen. „Natürlich ist das Bürgergeld nicht weg. Das stimmt einfach nicht. Es heißt jetzt Grundsicherung“, sagte Bernd Rützel, der den Ausschuss für Arbeit und Soziales leitet, der RHEINPFALZ. Grundsätzlich sei er aber „zufrieden“, auch mit so mancher Verschärfung. „Beispielsweise wenn künftig der Amtsarzt einen wegen Krankheit verpassten Termin auch attestieren muss. Darauf kann jeder Arbeitgeber pochen“, sagte Rützel. „Es ist nur fair, wenn das bei Leistungsempfängern auch angewandt werden kann.“
Aber nicht jeder dieser Empfänger sei faul. 800.000 der 5,5 Millionen seien Aufstocker, gingen also arbeiten, „aber so prekär, dass es nicht zum Leben reicht. 1,2 Millionen pflegen Angehörige oder erziehen Kinder“. Und ein Schicksalsschlag könne jeden treffen. „Als Friedrich Merz im vergangenen Jahr durch die Wahlarenen gezogen ist und gesagt hat, das Bürgergeld muss weg, war ich damals schon skeptisch“, sagte Rützel.