Gesundheitswesen Die elektronische Patientenakte kommt

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Compu
Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur.

Der Bundestag hat den Weg frei gemacht: Bald können Patienten Arztrezepte auf ihr Smartphone laden. Und eine elektronische Patientenakte speichert Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder.

Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD stimmten dafür. FDP, Linke und AfD votierten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Die Neuregelung ermöglicht es unter anderem, dass sich Patienten elektronische Rezepte auf das Smartphone laden und dann in der Apotheke einlösen können. Ab 2022 sollen Ärzte die Daten ihrer Patienten in eine elektronische Patientenakte eintragen können – etwa Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder, den Impfausweis, den Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft. Alle Versicherten sollen schon ab 1. Januar 2021 von der Krankenkasse eine E-Akte zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen.

Datenschutz „auf höchstem Niveau“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, gerade die Corona-Krise habe gezeigt, dass die Digitalisierung und dabei Anwendungen wie Online-Sprechstunden oder digitale Labormeldungen den Alltag erleichtern könnten. Zugleich versicherte Spahn, für sensible Gesundheitsdaten gelte ein Datenschutz „auf höchstem Niveau“.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwartet von dem neuen Gesetz einen „großen Schub“ für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientensouveränität und der Patientenversorgung“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Die Kosten für die GKV werden auf mehr als 450 Millionen Euro geschätzt.

App für elektronische Rezepte

Jeder gesetzlich Versicherte entscheidet laut dem Gesetz selbst, ob er seine Daten digital erfassen lässt. Ab 2022 haben die Patienten zudem die Möglichkeit, in jedem Einzelfall festzulegen, wer was zu sehen bekommt. So können etwa werdende Mütter verhindern, dass ihr Orthopäde Daten über die Schwangerschaft einsehen kann. Jeder soll seine Patientenakte per Tablet oder Smartphone verwalten können. Ab 2022 sollen die Versicherten beim Wechsel zu einer anderen Kasse ihre Daten mitnehmen können.

In der elektronischen Patientenakte werden keine Rezepte erfasst. Dafür soll es eine App geben, mit der sich die E-Rezepte aufs Smartphone laden lassen. Der Patient kann diese dann in einer Apotheke einlösen. Auch Überweisungen sollen elektronisch übermittelt werden können.

Arzt, Krankenhäuser und Apotheker sind dafür verantwortlich, dass die Daten aus der elektronischen Patientenakte nicht in falsche Hände geraten. Die App-Betreiber müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich melden.

x