Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Datenschutz: Berechtigte Bedenken

Öffentlich zugängliche Fotos und Videos sollen künftig von der Polizei ausgewertet werden dürfen.
Öffentlich zugängliche Fotos und Videos sollen künftig von der Polizei ausgewertet werden dürfen.

Deutsche Datenschutzbedenken sind häufig übertrieben. Nicht jedoch im Fall eines geplanten Gesetzes zur Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen.

Man mag die typisch deutsche Obsession mit Datenschutz zuweilen lächerlich finden. Da werden staatliche Datensammler kritisiert, aber gleichzeitig wird jedes noch so private Detail auf Instagram gepostet. Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen im Netz gibt es allerdings Grund, skeptisch zu sein. Das Bundesjustizministerium will damit die Befugnisse von Ermittlern im Netz ausweiten. Bilder aus einem Strafverfahren sollen automatisiert mit Darstellungen abgeglichen werden können, die im Internet öffentlich verfügbar sind. Jedes öffentliche Bild oder Video kann zu Ermittlungszwecken genutzt werden.

Nun kann man einwenden: Selbst schuld, wenn man Bilder öffentlich postet. Aber so einfach ist es nicht. Nicht jedes Foto oder Video, das von einer Person im Netz existiert, wurde von ihr selbst hochgeladen. Von einer Klimademonstration beispielsweise oder dem Christopher-Street-Day werden unzählige Videos im Netz gepostet, auf denen eben nicht nur der Ersteller des Videos zu sehen ist, sondern auch ein Haufen Passanten. In einer Zeit, in der jeder eine Kamera bei sich trägt und alle ständig auf Sendung sind, ist damit die Sorge vor Überwachung nicht unberechtigt. Millionen Menschen geraten in den Fokus staatlicher Ermittlungsalgorithmen, auch wenn sie gar nicht verdächtigt werden.

Datenschutzbedenken mögen sehr deutsch sein. In diesem Fall sind sie berechtigt.

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