Versicherungstipp Damit nach Hochwasser nicht auch noch ein finanzielles Desaster droht

Eine Frau sammelt nach dem Hochwasser in der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Kordel Kleinteile aus einer Hecke.
Eine Frau sammelt nach dem Hochwasser in der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Kordel Kleinteile aus einer Hecke.

Flut und Starkregen bedrohen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Existenzen zahlreicher Einwohner. Die Betroffenen stehen auch vor der Frage, ob ihre Versicherung die Schäden abdeckt. Wichtige Fragen und Antworten.

Welche Versicherung greift bei Flut- und Starkregenschäden?
Reine Gebäude- oder Hausratversicherungen decken Starkregen- oder Flutschäden meistens nicht ab. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist eine Wohngebäudeversicherung mit einem erweiterten Naturgefahrenschutz, der sogenannten Elementarschadenversicherung, vonnöten. Schäden am Hausrat, also allem was nicht fest am Gebäude montiert ist, deckt die Hausratversicherung mit Elementarschadenversicherung.

Wie viel kostet so eine Versicherung?
„Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). Häuser in Risikolage werden häufig nur bei einer hohen Prämie versichert. Hier ist oft eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart, um eine erschwingliche regelmäßige Belastung zu erreichen.

Kann man eine Elementarschadenversicherung für jedes Haus abschließen?
Für fast alle. Der GDV schätzt, dass 99 Prozent der deutschen Privathäuser „problemlos versicherbar“ sind. Teuer werden Versicherungen immer dort, wo das Risiko einer Flut sehr groß ist. „Doch besonders hier ist die Elementarschadenversicherung dringend zu empfehlen“, sagt Frenz vom BdV.

Woher weiß ich, wie hoch mein individuelles Risiko ist?
Immobilienbesitzer und Mieter können unter www.naturgefahren-check.de auf einem Portal der GdV ihr Naturgefahrenrisiko ermitteln. Die Onlineplattform zeigt, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit am eigenen Wohnort verursacht haben, wie viele Gebäude im letzten Jahr in der Region betroffen waren, wie hoch die teuersten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel ausfielen und welche Hochwassergefahr besteht. Laut Stiftung Warentest wird eine Zusatzversicherung für Elementarschäden immer wichtiger, da mit einer Zunahme schwerer Unwetter gerechnet wird. Vor allem Starkregen könne überall niedergehen.

Wann zahlt die Versicherung nicht?
Zum Beispiel, wenn bei Starkregen und Sturm alle Fenster geöffnet waren. „Schwierig wird es immer dann, wenn der Versicherungsnehmer elementare Vorsichtsmaßnahmen missachtet hat“, sagt Christian Ponzel vom GDV. Dann übernimmt die Versicherung womöglich nur einen Teil der Kosten. Frenz vom BdV rät aus diesem Grund, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass in dem Versicherungstarif auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ verzichtet wird.

Wie gehe ich nach der Entstehung eines Schadens vor?
Die GDV rät, umgehend den Versicherer zu informieren – noch bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden. Mieter wenden sich an ihren Vermieter. Gleichzeitig ist es ratsam, Schäden mithilfe von Fotos zu dokumentieren. Hilfreich können zusätzlich auch Kaufbelege sein.

Kann die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen?
„Ja, kann sie – der Versicherungsnehmer aber auch, beispielsweise, wenn er mit der Leistung des Versicherers nicht zufrieden ist“, sagt Frenz vom BdV. Davon ist allerdings unbedingt abzuraten, denn eine bessere Versicherung zum gleichen Preis ist nach einem Schadensfall vermutlich nicht zu finden. Kündigt die Versicherung dem Versicherungsnehmer, hat der Kunde kaum eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Muss ich meine Rettung vom Hausdach im Notfall selbst bezahlen?
Nein, sagt Ponzel vom GDV. Bei einer Evakuierung oder Notfallrettung übernimmt die Kommune die Kosten für die Rettung. So wie es auch wäre, wenn das Haus brennt.

Wie können Immobilienbesitzer am besten vorbeugen?
Durch vorbeugende Schutzvorkehrungen können Schäden vermieden oder wenigstens begrenzt werden. So empfiehlt Haus & Grund etwa, Türen, Fenster und Lichtschächte abzudichten und in Abflussrohren Rückstauklappen zu installieren. Sie verhindern, dass aus der Kanalisation bei Unwetter Wasser zurück in den Keller fließt. Tatsächlich werden Häuser dabei oft durch Abflussrohre geflutet, nicht von außen. Empfohlen wird auch, Unwetter- und Hochwasser-Apps zu nutzen, die rechtzeitig warnen können.

Was ist bei einer Überschwemmung zu beachten?
In überfluteten Räumen besteht immer die Gefahr von tödlichen Stromschlägen, weshalb diese erst nach dem Herausdrehen aller Sicherung betreten werden dürfen. Ist der Sicherungskasten nicht mehr erreichbar oder sogar selbst überflutet, müssen Besitzer den Energieversorger um Hilfe bitten. Unterstützung durch die Feuerwehr benötigen sie dann, wenn durch das Wasser Benzin, Öl, Farben oder andere Chemikalien freigesetzt worden sein sollten.

Zudem darf erst dann mit dem Abpumpen begonnen werden, wenn der Grundwasserspiegel wieder ausreichend gesunken ist. Sonst besteht nach Angaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Gefahr, dass die Bodenwanne des Gebäudes durch den ungleichen Wasserdruck beschädigt wird.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungen lesen Sie hier

x