Mainz Corona-Teil-Lockdown beschäftigt Verwaltungsgericht

Weil die Bekämpfungsverordnung von der Landesregierung erlassen wurde, ist in den meisten Fällen das Mainzer Verwaltungsgericht
Weil die Bekämpfungsverordnung von der Landesregierung erlassen wurde, ist in den meisten Fällen das Mainzer Verwaltungsgericht zuständig.

Der neue Corona-Teil-Lockdown beschäftigt das Mainzer Verwaltungsgericht. In den ersten zwei Wochen seien zur neuen Corona-Rechtslage 9 Klageverfahren und 30 Eilverfahren eingegangen, sagte Gerichtssprecherin Stefanie Lang der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. In zwei Eilverfahren sei vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Beschwerde eingelegt und diese auch bereits entschieden worden. Danach müssen Tennishallen für den Amateur- und Freizeitsport vorerst geschlossen bleiben. Geklagt hatte ein Tennisverein. Untersagt wurde auch eine geplante Baumesse in Bad Dürkheim. Andere Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht seien unter anderem Fitnessstudios, ein Tattoo-Studio, ein Künstler sowie eine Einrichtung aus dem Rotlicht-Milieu und ein Schiedsrichter.

Weil die Bekämpfungsverordnung von der Landesregierung erlassen wurde, ist in den meisten Fällen das Mainzer Verwaltungsgericht zuständig. Ausnahmen sind Verfahren, bei denen es um konkrete regionale Belange geht, wie etwa eine Schulschließung oder ein Versammlungsverbot, wie der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, Thomas Stahnecker, erläuterte. Ein Normenkontrollantrag gegen die Rechtsverordnung beim OVG sei in Rheinland-Pfalz nicht möglich.

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