Bundestag
Corona: Endlich ein bisschen Aufarbeitung
Vor gut zwei Jahren war Schluss mit Corona. Oder um es korrekt zu sagen: Die „pandemische Notlage“ wurde vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für beendet erklärt. An jenem Samstag Anfang April galten nach rund drei Jahren keine bundesweiten Alltagsvorgaben mehr, auch die letzte noch verbliebene Maskenpflicht für Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen lief aus. Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung stellte seine Arbeit ein, die Corona-Warnapp wurde in den Schlafmodus versetzt. Lauterbach verkündete: „Wir haben in Deutschland die Pandemie erfolgreich bewältigt und auch mit einer guten Bilanz.“
Wie lautet die Bilanz?
Eine gute Bilanz? Dies kann allenfalls eine Annahme sein, Belege dafür sind umstritten. 171.000 Menschen in Deutschland waren bis dahin an Covid-19 gestorben. In anderen Ländern war die Sterblichkeit durchaus größer gewesen. Hätte man trotzdem etwas besser machen können? Hätte man die langen Schulschließungen vermeiden sollen? Waren die weitreichenden Ausgangsbeschränkungen wirklich notwendig gewesen?
Antworten darauf stehen noch aus. Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie auf Bundesebene fand bislang nicht statt. Während einzelne Bundesländer Untersuchungsausschüsse, Enquete-Kommissionen oder Expertenräte bildeten, vermochte es die Ampelregierung nicht, ein Format für die Beurteilung des damaligen Regierungshandelns zu finden.
Kein Untersuchungsausschuss
Das soll sich nun ändern. Union und SPD wollen in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages eine Enquete-Kommission zur „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ einsetzen. Ein Antragsentwurf liegt der RHEINPFALZ vor. Er enthält ein detailliertes Programm, für dessen Abarbeitung das Gremium zwei Jahre Zeit hat. Ein „umfassender Abschlussbericht“ soll bis zum 30. Juni 2027 vorgelegt werden. Der Kommission gehören 14 Bundestagsabgeordnete an, fünf von der Union, jeweils drei von AfD und SPD, zwei von den Grünen, ein Mitglied kommt von der Linkspartei.
Im Gegensatz zu einem Untersuchungsausschuss, den die AfD gefordert hatte, ist eine Enquete-Kommission eher auf Konsens ausgerichtet. Das Gremium kann auch nicht Zeugen vorladen oder Akteneinsicht nehmen. Dies ist den Mitgliedern eines Untersuchungsausschusses vorbehalten. Das Ziel der Enquete-Kommission ist demnach auch nicht, Verantwortliche für Fehler ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. So bleibt beispielsweise die Maskenaffäre um den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiterhin ein Thema im Haushaltsausschuss. Die Umstände der Masken-Beschaffung sind jedoch in allgemeiner Form auch auf der Tagesordnung der Enquete-Kommission.
Bilic: Aus der Vergangenheit lernen
Der Pirmasenser CDU-Bundestagsabgeordnete Florian Bilic begrüßt das neue Gremium: „Vor fünf Jahren musste die Politik kurzerhand Maßnahmen für eine zuvor noch nie dagewesene Krisensituation treffen. Damit wir in einer vergleichbaren Pandemie vorbereitet sind, wollen und müssen wir evaluieren, was gut lief und was verbessert werden kann.“ Die Einsetzung einer Enquete-Kommission schaffe die Möglichkeit, aus der Vergangenheit zu lernen, um in Zukunft schnell und verantwortungsbewusst Entscheidungen für die Bürger treffen zu können, sagte Bilic auf Anfrage.
Im siebenseitigen Antrag der schwarz-roten Koalition hießt es, die Pandemie habe Bürger, Betriebe, staatliche Institutionen und die Zivilgesellschaft mit Herausforderungen von „historischer und seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gekannter Tragweite“ konfrontiert. Den Mitgliedern der künftigen Enquete-Kommission wird dabei eingeschärft, dass alle Maßnahmen und Entscheidungen immer nur „vor dem Hintergrund des Informationsstandes zum betreffenden Zeitpunkt“ bewertet werden können. Eine Beurteilung mit dem Wissen von heute soll somit vermieden werden.
„Seelische Verletzungen“
Ein Schwerpunkt der Beratungen in der Enquete-Kommission liegt in der Frage, wie schwerwiegend die staatlichen Maßnahmen für vulnerable Gruppen waren, also für Alte, Pflegebedürftige und Kranke. Es gelte, bei künftigen Notlagen „seelische Verletzungen“ zu vermeiden, wie sie etwa durch Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen entstanden.
Im Blick hat das Gremium auch das Krisenmanagement zwischen allen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren sowie die Koordination zwischen Bund und Land. Während der Corona-Pandemie wurden in der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und später mit Olaf Scholz (SPD) zentrale Entscheidung für das Verhalten im Alltag getroffen.
Dabei steht auch die Frage im Vordergrund, ob die Politiker ihre Botschaften verständlich kommunizierten. In engem Zusammenhang mit diesem Thema steht auch der Umgang mit Informationen aus der Wissenschaft, auf die sich die Bundes- und Landesregierungen im Wesentlichen stützten, die aber von kritischen Bürgerbewegungen häufig angezweifelt wurden.
Die Frage der Impfpflicht
Und natürlich geht es auch um die Praxis der Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung. Die unter Gesundheitsminister Spahn gängige Vergabepraxis abseits der Vorschriften wird heute durch die Notlagensituation erklärt. Die Enquete-Kommission soll das Verfahren unter den Aspekten der Schnelligkeit, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und der vergaberechtlichen Grundlagen analysieren. Rechtliche Fragen werden auch bei der Frage aufgeworfen, ob bestimmte Berufsgruppen – etwa im Gesundheitswesen oder bei der Bundeswehr – einer Impfpflicht unterworfen werden dürfen.