Öffentliche-Rechtliche Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag an

Die Rundfunkgebühr wird je Wohnung erhoben.
Die Rundfunkgebühr wird je Wohnung erhoben.

Laut Bundesverfassungsgericht verstößt die Weigerung Sachsen-Anhalts, der Beitragserhöhung zuzustimmen, gegen das Grundgesetz. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin lobt die Entscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro angeordnet. Sachsen-Anhalt dürfe die von den anderen 15 Bundesländern beschlossene Anhebung nicht im Alleingang stoppen, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Die nicht erfolgte Abstimmung über den Medienänderungsstaatsvertrag im Magdeburger Landtag verletze die Rundfunkfreiheit und sei verfassungswidrig. Die Richter folgten damit den Beschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die nun mit Wirkung zum 20. Juli geltende Erhöhung entspricht der Steigerung, die im Staatsvertrag der Bundesländer vorgesehen war. Sie gilt laut Gericht bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Diese Zwischenregelung solle erhebliche Beeinträchtigungen der Rundfunkfreiheit verhindern.

Eilanträge noch zurückgewiesen

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Als das Gericht kurz vor Weihnachten Eilanträge der Rundfunkanstalten zurückgewiesen hatte, kündigten ARD und Deutschlandradio Sparmaßnahmen an, die das Publikum spüren werde.

Nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) stärkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Rundfunkbeitrag diene der Rundfunkfreiheit und damit der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, erklärte Dreyer, die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, in Mainz. Das habe das Bundesverfassungsgericht nochmals in aller Deutlichkeit festgestellt.

Kritik von der AfD

Die AfD hingegen übte harsche Kritik an der Entscheidung. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt“, so Parteichef Tino Chrupalla. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse in ein Bezahlmodell umgewandelt werden. Jeder Bürger solle frei entscheiden können, ob er das Programm abonnieren wolle.

Der Rundfunkbeitrag ist für öffentlich-rechtliche Sender die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben – unabhängig davon, ob oder wie häufig die Angebote genutzt werden. Vor der geplanten Erhöhung betrug er 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf hat die unabhängige Kommission KEF ermittelt. Zuletzt war der Beitrag 2009 erhöht worden, 2015 dann wurde er auf 17,50 Euro je Monat gesenkt.

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