Stadtarchiv-Einsturz Bundesgerichtshof: Landgericht Köln muss Prozess neu aufrollen

Trümmer liegen in Köln an der Stelle, an der sich das 2009 eingestürzte Stadtarchiv befand.
Trümmer liegen in Köln an der Stelle, an der sich das 2009 eingestürzte Stadtarchiv befand.

Das Strafverfahren gegen zwei Bauleiter wegen einer möglichen Mitverantwortung für den Einsturz des Kölner Stadtarchivs und zweier Wohngebäude geht in eine weitere Runde.

Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat das Landgericht Köln die Verantwortung für das Unglück nicht ausreichend geklärt. Die Karlsruher Richter hoben die Freisprüche auf und verwiesen das Verfahren ans Landgericht zurück.

Bei dem Unglück am 3. März 2009 waren zwei Menschen gestorben, es entstand Sachschaden in dreistelliger Millionenhöhe. Ursache war eine 27 Meter tiefe Baugrube für den Bau einer U-Bahn in unmittelbarer Nähe des Stadtarchivs. Der einstige Mannheimer Baukonzern Bilfinger Berger AG (heute Bilfinger SE) war, neben zwei Wettbewerbern, zu einem Drittel an der ausführenden Arbeitsgemeinschaft beteiligt und federführend verantwortlich für die Errichtung des U-Bahn-Teilstücks.

Wand nicht fachgerecht eingebaut

Nach Feststellung des Landgerichts war eine Wand gegen das Eindringen von Grundwasser nicht fachgerecht gebaut. Einer der wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Bauleiter war für das Errichten der Wand verantwortlich, der andere für das folgende Ausheben der Grube. Das Landgericht hatte beide 2018 freigesprochen.

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