Saarland RHEINPFALZ Plus Artikel Bundesgerichtshof: Es bleibt bei viermal lebenslänglich für Glasfaser-Mord [mit Video]

Die Angehörigen des Ermordeten kamen zahlreich zum Prozess und erinnerten auf bedruckten T-Shirts an das Opfer.
Die Angehörigen des Ermordeten kamen zahlreich zum Prozess und erinnerten auf bedruckten T-Shirts an das Opfer.

Leipzig hat die Revision der vier Kurden zurückgewiesen. Damit endet der Rechtsstreit nach einem der grausamsten Verbrechen im Saarland.

Es bleibt dabei: Vier Arbeiter eines Trupps, der im Saarland Glasfaserkabel verlegte, müssen voraussichtlich mehr als 20 Jahre im Gefängnis absitzen, weil sie ihren Chef gefesselt, geknebelt und grausam zu Tode gefoltert hatten. Der Bundesgerichtshof teilte am Dienstag mit, dass das Urteil des Landgerichts rechtskräftig geworden sei, es enthalte keine Rechtsfehler.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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Damit wies der sechste, in Leipzig residierende Senat des Bundesgerichtshofs die Revision der vier Täter zurück. Das Landgericht hatte die vier Kurden mit syrischem Pass vor gut einem Jahr wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt und dabei die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Letzteres bedeutet, dass die Mörder nach 15 Jahren Haft nicht auf freien Fuß kommen können. Erst später wird geprüft, ob der Rest der Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann. In der Praxis bedeutet das normalerweise mehr als 20 Jahre Gefängnis.

Für die Mutter des ermordeten Kleinunternehmers, die am Tag der Urteilsverkündung in Saarbrücken wehklagend am Boden kauerte und den Mördern ihres Sohnes in kurdischer Sprache Verwünschungen nachrief, bedeutet diese Nachricht das Ende des juristischen Verfahrens. Der Fall, der als einer der krassesten Akte von Gewalt in die Kriminalgeschichte des Saarlandes einging, wird keine Neuauflage erfahren.

Mit Aussicht auf Sex in die Todesfalle gelockt

Im Kreis Saarlouis hatten die Arbeiter im März 2024 ihren Vorgesetzten mit der Aussicht auf Sex mit zwei Prostituierten in die Monteurswohnung gelockt, ihn gefesselt aufs Bett gelegt und heftig geschlagen und getreten, auch gegen den Kopf. Besonders die Details der Tatausführung wogen schwer: Während ihr Opfer im Sterben lag, rasierten die Angeklagten den Mann, beschimpften ihn und urinierten auf ihn – und filmten sich dabei, wobei sie sich gegenseitig Regieanweisungen gaben.

Das Motiv für die Tat war einerseits, dass sie sich von ihrem Vorgesetzten um Lohn geprellt sahen. Einer der vier wollte sich wohl auch dafür rächen, dass der Chef ihm seine Ehefrau zeitweise ausgespannt hatte, mit ihr sexuell verkehrte, dabei aufreizende Aufnahmen von der Sexpartnerin machte und diese Fotos mit höhnischen Kommentaren in sozialen Medien verbreitet hatte.

Die Verteidiger der Männer hatten im Prozess auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, einer stritt die Beteiligung seines Mandanten am Mord ab, weil er auf keinem der Videos und Fotos zu sehen war. Die Saarbrücker Richter sahen ihn gleichwohl als überführt an, weil seine genetischen Spuren an den Fesseln, Knebeln und überall am Körper des Ermordeten gefunden wurden.

Die vier Männer, die aus dem syrischen Afrin stammen und als Glasfaser-Kolonne arbeiteten, waren nach der Tat nach Paris geflohen und wurden dort über ihre Handys geortet und verhaftet.

Schlaglicht auf Arbeitsbedingungen im Glasfaserausbau

Der Glasfaser-Mord hatte weit über die Branche hinaus für Entsetzen gesorgt. Er beleuchtete die prekären Arbeitsbedingungen und Abhängigkeitsverhältnisse in den Kolonnen des Breitbandausbaus, in denen in diesem Fall ein Streit um Lohn und Frauen grausam eskalierte. Alle Kolonnenmitarbeiter kamen als Asylbewerber aus Syrien, hatten nie lesen und schreiben gelernt und auch keinerlei Berufsausbildung.

Wunsch: Abschiebung nach Syrien

Die Verurteilten saßen bisher in Saarbrücken in Untersuchungshaft und werden nun in Strafhaft verlegt. Vor Gericht hatte einer der Mörder den Wunsch formuliert, zur Verbüßung der Haft nach Syrien verlegt zu werden. Offenbar hegte er die Hoffnung, dort schneller auf freien Fuß zu kommen. Sein Wunsch trifft auf die in Deutschland erhobene Forderung, straffällig gewordene Menschen, denen Asyl zuteil wurde, abzuschieben. Rechtlich möglich ist das, ein Beispiel dafür ist der Tiergarten-Mörder von Berlin, der nach Russland gebracht wurde – dort von Putin begrüßt wurde und sofort auf freien Fuß kam.

Im Video oben äußert sich der Bruder des Ermordeten unmittelbar nach dem Richterspruch zum Urteil des Landgerichts Saarbrücken.

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