Ukraine-Krieg Bund und Länder beraten über Hilfen für Kriegsflüchtlinge

Flüchtlinge in Thüringen
Flüchtlinge aus der Ukraine stehen nach der Ankunft aus Chisinau/Moldau im Sicherheitsbereich des Flughafen Erfurt-Weimar.

Vor dem Bund-Länder-Treffen haben Regierungschefs der Länder eine faire Regelung bei den Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge verlangt.

Einige sehr zentrale Fragen seien offen und müssten entschieden werden, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es gehe um die Kosten für Unterbringung und Versorgung der Menschen. Seit dem Einmarsch russischer Truppen in das Nachbarland vor sechs Wochen haben Hunderttausende Menschen in Deutschland Zuflucht gesucht.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte dem RND, die Kosten für die Geflüchteten sollten über das Arbeitslosengeld II abgedeckt werden und nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Grundsicherung sei der Bund zuständig.

Giffey: «So kann das nicht laufen»

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte dem Handelsblatt, «wir wollen, dass ähnlich wie 2015 die kompletten Kosten vom Bund übernommen werden». Sie seien Auswirkungen von internationalen Konflikten. «Jetzt kann man sich nicht einfach bequem zurücklehnen und sagen: Dann haben die Städte halt Pech. So kann das nicht laufen.»

Die Ministerpräsidenten beraten heute mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), wie die Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge aufgeteilt werden sollen. Außerdem soll es bei dem Bund-Länder-Treffen darum gehen, wie die Registrierung und Verteilung der ankommenden Ukrainer auf die Länder und Kommunen am besten organisiert werden kann.

«Bund und Länder haben sich mit dem Bundeskanzler darauf verständigt, die Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen. Dieser Ankündigung müssen jetzt sofort konkrete Taten folgen», sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Notwendig seien eine auskömmliche Pauschale pro Flüchtling und die Finanzierung der erheblichen Vorhaltekosten.

 

x