Grundrente Bis zu 400 Euro für 1,3 Millionen Rentner

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat lange für die Grundrente geworben.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat lange für die Grundrente geworben.

Über die Grundrente haben Union und SPD lange gerungen. Für Ärger sorgte zuletzt, dass die ursprüngliche Finanzierungsquelle vorerst geplatzt ist. Die Grundrente wird zudem nur mit Verspätung ausgezahlt.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Grundrente beschlossen. An diesem Freitag wird sich der Bundesrat damit befassen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Die Auszahlung

Einen Anspruch auf die Grundrente gibt es ab dem 1. Januar 2021, die Auszahlung wird aber erst schrittweise ab Juli 2021 erfolgen. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes – es müssen 26 Millionen Renten geprüft werden – wird die Deutsche Rentenversicherung nach eigenen Angaben erst dann mit der Auszahlung beginnen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen zuerst die Neurentner des kommenden Jahres bedacht werden, danach – bis Ende 2022 – die Bestandsrentner.

Die Anspruchsberechtigten

Im Startjahr 2021 sollen bereits rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Ein Großteil davon – 70 Prozent – sind Frauen. Berechtigt sind diejenigen, die nur eine sehr kleine Rente erhalten und mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachweisen können. Ihnen soll der Gang zum Sozialamt erspart bleiben. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen.

Die Höhe

Ein Geringverdiener mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro erreichen.

Die Einkommensgrenzen

Die Grundrente wird nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen voll gezahlt. Der Freibetrag für alleinstehende Rentner beträgt 1250 Euro, für Eheleute und Lebenspartner 1950 Euro im Monat. Sind die eigenen Einkünfte im Alter höher, wird der über diesen Grenzen liegende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Alles über einem Einkommen von 1600 Euro (Alleinstehende) und 2300 Euro (Paare) wird zu 100 Prozent von der Grundrente abgezogen.

Die Einkommensprüfung

Zunächst war eine umfängliche Bedürftigkeitsprüfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden. Doch die SPD lehnte dies ab. Nun soll es eine Einkommensprüfung geben. Der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen. Deshalb braucht die Grundrente nicht eigens beantragt werden.

Bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden sollen der steuerfreie Teil von Renten sowie zu versteuerndes Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Auch Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages sollen angerechnet werden. Rentner müssen der Rentenversicherung relevante Erträge mitteilen. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen.

Die Kosten

Die Grundrente kostet voraussichtlich jährlich rund 1,3 Milliarden Euro bis 1,6 Milliarden Euro. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sollte sie ursprünglich über eine Finanztransaktionssteuer finanziert werden. Da die Einführung einer solchen Steuer nicht in Sicht ist, soll das Geld nun aus dem Bundeshaushalt kommen.

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