Parlament
Beim Wahlrecht herrscht Ratlosigkeit
Es hat Tränen gegeben damals in Ludwigshafen. Als das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar feststand, wusste der Gewinner des Wahlkreises Ludwigshafen-Frankenthal, dass sein Sieg ohne Wert ist. Sertac Bilgin (CDU) hatte im Wettbewerb mit den anderen Direktkandidaten zwar die meisten Stimmen bekommen, aber ein Platz im Bundestag wurde ihm verwehrt. Seiner Partei standen mit 30,6 Prozent der landesweiten Zweitstimmen elf Mandate zu – drei zu wenig. Bilgin und die CDU-Wahlkreissieger in Trier und Mainz gingen leer aus, weil sie im Vergleich der 15 rheinland-pfälzischen Wahlkreise die schlechtesten Erstimmenergebnisse bekommen hatten.
„Leute verstehen das nicht“
Sieben Monate später sagt Bilgin: „Noch heute verstehen das die Leute nicht. Die haben das Gefühl, dass ihre Stimme in die Tonne getreten wurde.“ Für den Ludwigshafener ist das von der Ampelregierung beschlossene Wahlrecht Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten, es schüre Verdrossenheit. „Jede Stimme muss zählen“, fordert Bilgin. Das Ziel, den Bundestag nicht weiter aufzublähen, sei richtig, aber dies dürfe nicht auf Kosten der Wahlkreissieger gehen.
Der CDU-Politiker, der ein Wahlkreisbüro unterhält und in Briefen gelegentlich als „Herr Abgeordneter“ angesprochen wird, setzt nun alles auf die neue, zehn Mitglieder umfassende Kommission zur Reform des Wahlrechts, die Schwarz-Rot gebildet hat. Ihr gehören unter anderem die frühere Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihr Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) an.
Reform steht im Koalitionsvertrag
Sie sehen sich konfrontiert mit der Tatsache, dass bei der Bundestagswahl bundesweit 23 Wahlkreisgewinner nicht ins Parlament einziehen durften. 18 Mal traf das Politiker der CDU und CSU, weshalb die Union vehement auf eine Reform der Reform drängt. Das war ihr so wichtig, dass sie es sogar in den Koalitionsvertrag hineinverhandelte – mutmaßlich auf besonders hartnäckiges Drängen von CSU-Chef Markus Söder.
Es gibt ein formuliertes Ziel, das die Kommission anstrebt: Der Bundestag soll weiterhin weniger Abgeordnete haben als in der vorigen Wahlperiode, aber jedem Erststimmen-Gewinner muss auch ein Sitz zugeteilt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird seit mehr als einem Jahrzehnt gerungen. Und auch der Union zugeneigte Politiker geben hinter vorgehaltener Hand zu, dass es CDU und CSU waren, die jahrelang jeden Vorstoß blockierten.
Änderung mit einfacher Mehrheit
Der Ampelregierung war am Ende des Gezerres überdrüssig. Weil für die Änderung des Wahlrechts erstaunlicherweise nur eine einfache Mehrheit im Bundestag ausreicht, machten SPD, FDP und Grüne Nägel mit Köpfen und beschlossen das derzeit gültige Wahlrecht gegen die Stimmen der Union. Gleichwohl bleibt allseits der Wunsch, eine solch wichtige Entscheidung mit möglichst breiter Mehrheit zu untermauern.
Dass es eine solche geben wird, ist zweifelhaft. Denn Grüne und Linke und AfD sind empört darüber, dass man sie bei der Zusammensetzung der Wahlrechtskommission einfach übergangen hat. Die drei Fraktionen haben dort keinen Sitz. In der Kommission sitzen vier CDU-Politiker, vier von der SPD und zwei von der CSU – niemand von der Opposition. Diese spricht von einem beschämenden Vorgehen und einem schlechten parlamentarischen Stil. „Die große Koalition muss aufhören, Königreich zu spielen, und endlich auch eine starke demokratische Opposition in ihre Entscheidungen einbeziehen“, wetterte die Bundesvorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner.
Ziel: Garantie auf Mandat
In der Koalition ist man wenig überraschend anderer Meinung. Es gehe schließlich erst einmal darum, dass die Koalition sich einig ist. Überdies seien alle bisherigen Vorschläge bekannt, neue dürften keine dazu kommen. Sollte es zur Korrektur kommen, würde man schon auf Grüne und Linke zugehen. Ein Ja der Opposition, das ist der Regierung bewusst, würde auf jeden Fall das Ergebnis stärker legitimieren als nur das Ja der Koalition.
Doch so weit ist man noch lange nicht. Zwar wird allseits hervorgehoben, dass es mit dem Ampel-Wahlrecht gelungen ist, den Bundestag deutlich zu verkleinern – um mehr als 100 auf 630 Abgeordnete. Dass seitdem aber nicht mehr jeder Wahlsieger eine Garantie auf ein Mandat im Parlament hat – diesen Nebeneffekt will man nun tilgen.
Weniger Wahlkreise?
Einen tiefgreifenden Systemwechsel will man dabei vermeiden. Doch die Frage ist: Wie soll das gelingen? Wenn Überhang- und die daraus folgenden Ausgleichsmandate abgeschafft bleiben sollen, kann nun einmal nicht jeder Wahlkreissieger ein Ticket nach Berlin kommen. Also kommt wohl wieder ein Vorschlag der CDU von 2023 zu Ehren: die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren, und zwar von 299 auf 270. Der Gedanke dahinter: je weniger Wahlkreise, desto weniger Abgeordnete, desto weniger Überhangmandate, desto weniger Ausgleichsmandate. Zumal die CDU damals vorschlug, 15 Überhangmandate nicht auszugleichen.
Das aber wirft nicht nur die Frage auf, ob das verfassungsgemäß ist, sondern würde auch einen Nachteil für die kleineren Parteien darstellen. Weiter schlägt die CDU vor, dass eine Partei erst mit fünf Direktmandaten in den Bundestag einziehen darf, wenn sie unter der Fünfprozenthürde liegt, bisher reichen drei. Die SPD ist skeptisch. Schon jetzt gibt es Wahlkreise, die der Fläche nach doppelt so groß sind wie das Saarland. Sollte es weniger Wahlkreise geben, würden diese noch um einiges größer werden.