Corona-Maßnahmen Auskunftsrecht zu Impfstatus wird geprüft
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Mittwoch zur Möglichkeit, dass Unternehmen künftig von ihren Beschäftigten Auskunft über deren Impfstatus verlangen können: „Wir prüfen das. Es gebe „Argumente dafür und dagegen.“ Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte: „Die Gespräche dazu laufen.“
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendiert nach eigenen Worten dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den kommenden sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte hingegen: „Rechtsstaatlich handeln heißt, dass ein Arbeitgeber kein Recht auf die Aussage von Arbeitnehmern hat, was Gesundheitsdaten betrifft.“
Die Gewerkschaft Verdi kündigte Widerstand gegen einen möglichen Rechtsanspruch für Arbeitgeber auf Auskunft über den Impfstatus von Beschäftigten an. „Wir werben dafür, dass sich Beschäftigte impfen lassen, es darf aber keine Impfpflicht durch die Hintertüre geben“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke.
Mehrheit der Bürger für Auskunftsrecht der Arbeitgeber
Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ist dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab.
Geändert wurde am Mittwoch eine Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen. Die ab 10. September geltende neue Verordnung sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Corona-Schutzimpfung während der Arbeitszeit ermöglichen müssen. Die Unternehmen werden außerdem verpflichtet, ihr Personal über Risiken einer Covid-19-Erkrankung zu informieren und auf die Möglichkeit einer Impfung aufmerksam zu machen. Des Weiteren sollen die Arbeitgeber den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen – sofern sie ihn kennen.
In der kommenden Woche soll das Infektionsschutzgesetz im Bundestag behandelt werden. Geplant ist dann die abschließende Beratung des Vorhabens, nach dem die Corona-Schutzmaßnahmen künftig an der Auslastung der Krankenhäuser ausgerichtet werden und nicht mehr an der Anzahl der Neuinfektionen (Inzidenz).