Lohnuntergrenze Ampel hält Mindestlohn-Versprechen

Auf 12 Euro steigt der Mindestlohn nach dem Willen der Regierung ab 1. Oktober 2022.
Auf 12 Euro steigt der Mindestlohn nach dem Willen der Regierung ab 1. Oktober 2022.

Sie fehlte in kaum einer Wahlkampfrede von Olaf Scholz, nun hat das Bundeskabinett die Mindestlohnsteigerung auf den Weg gebracht. Millionen Menschen sollen laut der Regierung davon profitieren. Die Arbeitgeber sind wenig angetan.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland soll ab 1. Oktober dieses Jahres ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gelten. Derzeit beträgt er 9,82 Euro. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Nun muss der Bundestag darüber befinden. Heil sagte im ZDF-„Morgenmagazin“: „Wir erhöhen den Mindestlohn auf 12 Euro, damit er armutsfester wird.“ Dieser Schritt stütze die Kaufkraft in Deutschland. Bis zu 6,2 Millionen Beschäftigte sollen profitieren.

Bereits am 1. Juli ist eine Steigerung des Stundenmindestsatzes auf 10,45 Euro geplant. Zum Oktober soll das Niveau der Stundenlohnuntergrenze einmalig außerhalb der üblichen Erhöhungsschritte angehoben werden. Der Gesetzentwurf begründet die Erhöhung auch mit steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten. Diese stellten infrage, ob eine Vollzeitbeschäftigung mit geltendem Mindestlohn zur „Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage“ reiche.

Arbeitgeber-Kritik: Systemwechsel

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte, die Politik breche die Zusage, dass die Mindestlohnkommission die Lohngrenze festlege. In diesem Gremium bestimmen Arbeitgeber und Gewerkschaften normalerweise die Erhöhungsschritte. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit dort werde schwer gestört. Dulger sprach von einem „Systemwechsel von einer tarifpolitisch geprägten Mindestlohnentwicklung hin zu einer Staatslohnentwicklung“. Die Politik solle mit den Arbeitgeberverbänden zurück an den Tisch kommen, „um eine fatale Fehlentwicklung im sozialen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden“. Laut dem Gesetzentwurf soll über künftige Anpassungen wieder die Mindestlohnkommission befinden. Ihre nächste Entscheidung soll es zum 30. Juni 2023 geben, die Erhöhung zum 1. Januar 2024 greifen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies die Kritik als realitätsfern zurück. „Der einzige Staatslohn ist der Dumpinglohn, der nur mit staatlichen Zuschüssen zum Existieren reicht“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Erhöhung sei eine Frage der Wertschätzung der Arbeit. Zu rechnen sei durch die beiden Schritte mit einem Kaufkraftgewinn von rund 4,8 Milliarden Euro.

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