Flüchtlinge Über drei Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert

König Charles III. beim Besuch des Ankunftszentrums für Flüchtlinge im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel.
König Charles III. beim Besuch des Ankunftszentrums für Flüchtlinge im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel.

Es liest sich wie ein „Who is who“ der Unionsparteien: Angela Merkel, Julia Klöckner, Friedrich Merz und Armin Laschet (alle CDU) sowie Markus Söder und Joachim Herrmann (CSU). Ihnen ist gemeinsam, dass sie einst den folgenden Satz in verschiedenen Variationen wie ein Mantra vor sich hertrugen: „2015 darf sich nicht wiederholen!“ Sie spielten damit auf den Flüchtlingszuzug im Jahr 2015 an. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben damals 890.000 Menschen Schutz gesucht in Deutschland.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2023, Angela Merkel ist Geschichte und der russische Überfall auf die Ukraine hat Europa verändert. Folglich sind auch die Flüchtlingszahlen dramatisch gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt standen Ende 2022 rund 3,08 Millionen Menschen in Deutschland als Schutzsuchende in der Statistik (2021: 1,94 Millionen). Der größte Zuwachs binnen eines Jahres seit Beginn der Statistik im Jahr 2007 ist vor allem auf Russlands Krieg gegen die Ukraine zurückzuführen: Über eine Million Ukrainer, fast zwei Drittel davon Mädchen und Frauen, flohen aus Kiew, Dnipro, Odessa und anderen Regionen des Landes nach Deutschland.

Hunderttausende aus Syrien oder Irak

Ferner sind Ende 2022 weitere 2,1 Millionen Flüchtlinge aus anderen Weltregionen in der Statistik erfasst. So kamen beispielsweise 674.000 Personen aus Syrien, 286.000 aus Afghanistan, 211.000 aus dem Irak und 101.000 aus der Türkei. Aus Russland wanderten 69.000 Schutzsuchende ein.

Aus diesen Zahlen will die Fraktionsspitze der FDP Konsequenzen ziehen. In einem Positionspapier fordern der Parlamentarische FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Thomae und der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle die Prüfung von Asylanträgen in Drittstaaten. Demnach soll ein Asylantrag beispielsweise in einem nordafrikanischen Land gestellt und dort auch geprüft werden. Diese Möglichkeit ist im Koalitionsvertrag der Ampel schon angelegt. Mit einer solchen Regelung solle verhindert werden, dass sich Menschen mit Booten auf die gefährliche Flucht über das Mittelmeer begeben – „oftmals in der unzutreffenden Hoffnung, ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erhalten“, heißt es in dem Papier.

Schon 2004 hatte sich der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) als Fan der Drittstaatenregelung geoutet. Allerdings ist bis heute kein einziges Abkommen zustande gekommen.

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