Rheinland-Pfalz Zur Sache: Welche Strafe Abdul D. droht

Auf Mord steht in Deutschland lebenslänglich, für Totschlag sind bis zu 15 Jahre Haft vorgesehen. Doch das gilt so nur für Erwachsene. Abdul D. hingegen könnte einem Gutachten zufolge gerade noch minderjährig gewesen sein, als er seine 15-jährige Ex-Freundin Mia in Kandel erstach. Das bedeutet: Auch für Mord kann er höchstens zehn Jahren Haft bekommen. Allerdings ist die Altersfrage umstritten. Doch selbst wenn er Afghane noch als volljährig eingestuft würde, bekäme er wahrscheinlich eine Jugendstrafe. Dann läge die Obergrenze für Mord bei 15 Jahren.

x