Rheinland-Pfalz Wie werden Corona-Regeln kontrolliert?

Genügt der Impfnachweis oder ist auch ein Ausweis notwendig?
Genügt der Impfnachweis oder ist auch ein Ausweis notwendig?

Seit Monaten gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete in die Gastronomie und in Friseursalons. Die Aufgabe, das zu kontrollieren, liegt zunächst bei den Mitarbeitern vor Ort. Die RHEINPFALZ hat den Alltagstest gemacht.

Ein „Ja“ und ein Griff in die Jackentasche, in der das Smartphone mit dem Impfnachweis steckt, reichen der Bedienung völlig. Das Neustadter Café, in dem sie arbeitet, weist vor dem Eingang darauf hin, dass im Innenraum die 3G-Regel gilt. Auch der QR-Code zum Einchecken mit der Luca-App ist direkt an der Eingangstür platziert. Als Nachweis, dass man geimpft, genesen oder getestet ist, genügt drinnen aber eine mündliche Bestätigung.

Hinter der Eingangstür fordert ein weiteres Schild die Gäste auf, Abstand zu halten und eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Der Großteil der Gäste hält sich daran und setzt auf dem Weg zum Tisch oder zum Ausgang die Maske auf. Als ein Mann ohne Maske den Raum betritt, spricht ihn das Personal aber nicht darauf an.

Der Glühwein-Genuss im Freien ist gesichtert – unter bestimmten Voraussetzungen.
Rheinland-Pfalz

Corona-Regeln: Das ändert sich in Rheinland-Pfalz

In einer Bäckerei in der Neustadter Innenstadt lässt sich die Verkäuferin von denen, die ihren Kaffee drinnen trinken wollen, die beiden Häkchen zeigen, die in der Corona-App die vollständige Impfung bestätigen. Nicht jedoch den QR-Code des digitalen Impfpasses oder den Personalausweis. Sie weist auch auf den Code für die Luca-App hin, der an der Theke aushängt, und überprüft dann noch mal mit einem Blick auf den Handybildschirm, ob die Registrierung auch funktioniert hat.

Gereon Haumann, Präsident des rheinland-pfälzischen Gastgewerbeverbands Dehoga, betont, Gastwirte seien bei der Kontrolle des Impf- oder Genesenennachweises nur zu einer „Plausibilitätsprüfung“ verpflichtet. Also zu prüfen, ob Geburtsdatum und Geschlecht zu der jeweiligen Person passen. Sollte das nicht der Fall sein, obliege es dem Hausrecht, den Gast nach draußen zu schicken oder ein Dokument wie Ausweis oder Führerschein heranzuziehen. „Dass wir gezwungen sind, den Personalausweis zu fordern, ist ein Fehlurteil“, erklärt Haumann. Er sei jedoch dafür, dass die Ordnungsämter kontrollieren und Sanktionen aussprechen.

Neustadts Bürgermeister und Ordnungsdezernent Stefan Ulrich (CDU) kündigt an, die Betriebe in der Stadt noch einmal über die geltenden Corona-Regeln zu informieren. Als Grund nennt er Beschwerden über angebliche Verstöße der Wirte. „Die Regeln sind natürlich auch kompliziert“, so Ulrich. Gleichzeitig sei das Unbehagen der Gäste nachvollziehbar. Das Neustadter Ordnungsamt werde den Beschwerden ebenfalls nachgehen.

Die Stadtverwaltungen von Ludwigshafen und Grünstadt teilen auf Anfrage mit, dass ihre Ordnungsämter ebenfalls meist bei Beschwerden aktiv werden. In Grünstadt gibt es laut einem Sprecher der Stadt pro Arbeitstag mindestens zwei Kontrollen. Überwiegend würden die Regeln eingehalten oder es gebe geringfügige Verstöße wie offenliegende Kontaktdaten. In Ludwigshafen werden der Verwaltung zufolge kaum Verstöße festgestellt, da sich die Beschwerden oft auf alte Regeln beziehen.

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Kommentar

Überfälliges Nachjustieren

Laut der aktuellen Corona-Verordnung müssen Mitarbeiter in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbetrieben die Maskenpflicht nicht mehr einhalten, wenn sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind. Ob etwas davon zutrifft, ist allerdings für Kunden nicht ersichtlich, wenn Friseure und Imbiss-Mitarbeiter sie ohne Maske bedienen.

In einem Friseursalon in der Fußgängerzone tragen alle Mitarbeiter und Kunden – außer bei der Rasur – die Mund-Nasen-Bedeckung, in einem anderen sitzen Kundinnen mit Maske, während die Friseurin keine trägt. Die beiden Mitarbeiter und der Kunde eines Tattoo-Studios, das ebenso wie Friseursalons in die Kategorie „körpernahe Dienstleistungen“ fällt, tragen ihre Masken unter der Nase oder gar unter dem Kinn.

An der Bushaltestelle am Neustadter Hauptbahnhof tragen einige Menschen schon beim Warten auf den Bus eine Maske, wie es auch die Corona-Verordnung vorgibt. Als der Bus in die Haltestelle einbiegt, ziehen aber alle Wartenden die Maske auf. Ein älterer Herr, der versehentlich ohne Maske in den Bus einsteigt, wird vom Fahrer darauf hingewiesen. In einem anderen Bus weist ein Schild an der Fahrertür darauf hin, dass bei einer Inzidenz über 100 FFP2-Masken Pflicht sind. Das war zur Zeit der Corona-Notbremse von April bis Juni dieses Jahres vorgeschrieben, gilt nach der aktuellen Corona-Verordnung aber nicht mehr. Sowohl Fahrer als auch Passagiere sind trotz des Schildes mit medizinischen Masken unterwegs – was momentan auch erlaubt ist.

In der S-Bahn zwischen Neustadt und Kaiserslautern zeigt sich ein etwas anderes Bild. Einige Jugendliche tragen die Maske unter der Nase, ein anderer Fahrgast nutzt einen Schal als Maskenersatz. Ein Mitarbeiter der Bahn, der die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren könnte, kommt während der Fahrt nicht vorbei.

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