Rheinland-Pfalz War der Nürburgring-Verkauf rechtmäßig?

2014 privatisiert: der bis dahin landeseigene Nürburgring.
2014 privatisiert: der bis dahin landeseigene Nürburgring.

«Luxemburg». Durfte die legendäre Rennstrecke am Nürburgring in dieser Weise verkauft werden? Und durfte die EU-Kommission das genehmigen? Diese Fragen wurden gestern vor dem EU-Gericht in Luxemburg verhandelt.

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel zu billig und mit illegalen Beihilfen an den Düsseldorfer Automobilzulieferer Capricorn verkauft worden ist. Die Europäische Kommission hatte am 1. Oktober 2014 entschieden, dass der Verkauf nicht gegen das Beihilferecht verstoßen hat. Das Land Rheinland-Pfalz hatte zuvor Gelder in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro für die Rettung der Rennstrecke bereitstellt. Der Nürburgring hatte zu 90 Prozent dem Land und zu zehn Prozent dem Kreis Ahrweiler gehört, im Juli 2012 hatte die Nürburgring GmbH die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das beim Verkauf des Nürburgrings 2014 unterlegene Unternehmen Nexovation (Tennessee/USA) klagt nun gegen die EU-Kommission. Es ist der Ansicht, dass der Verkauf an Capricorn im März 2014 nicht rechtmäßig gewesen war. Der Rechtsanwalt der EU-Kommission, Leo Flynn, bezeichnete die Genehmigung der Kommission dagegen als einwandfrei, die Klage von Nexovation als unzulässig. Das Unternehmen sei „keine interessierte Partei“. Es sei nicht auf dem Markt von Rennstrecken aktiv. Nexovation-Anwalt von Bergwelt widersprach: Capricorn habe den Nürburgring nur dank eines fehlerhaften Verkaufsverfahrens erwerben können. Nach Ansicht des US-Unternehmens habe unbedingt ein deutsches Unternehmen den Zuschlag für den Nürburgring erhalten sollen. Der Ring war nach dem Scheitern eines Projekts für eine Art von Freizeitpark 2014 für 77 Millionen Euro an Capricorn verkauft worden. Nexovation hat nach eigenen Angaben ein doppelt so hohes Gebot in Höhe von 150 Millionen Euro gemacht. „Die Kommission hat den Verkauf nicht sorgfältig genug untersucht“, sagte Matthias Nordmann, ein anderer Nexovation-Anwalt. Flynn wies das zurück: Nexovation habe für das höhere Angebot keine Finanzierung nachweisen können. „Es geht nicht darum, welches das höchste Angebot ist, sondern ein Angebot muss auch glaubwürdig sein.“ Kippt die europäische Gerichtsbarkeit den Beschluss der Kommission, könnte das dazu führen, dass große Teile des Deals als illegale Beihilfe bewertet werden. Die Ringbetreiber müssten dann rund 400 Millionen Euro zurückzahlen. Der Vertrag mit Capricorn sah damals jedoch vor, dass der Käufer nicht für die Rückzahlung von Subventionen verantwortlich sei. Ein Urteil des EU-Gerichts unter dem Vorsitz von Irena Pelikánová (Tschechien) wird erst in einigen Monaten erwartet.

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