Rheinland-Pfalz Verfassungsrichter sollen Stimmzettel prüfen

MAINZ (nob). Die Fraktionen von SPD und Grünen im Mainzer Landtag wollen die von ihnen im April 2013 beschlossene Änderung der Stimmzettel für die Kommunalwahlen vom Verfassungsgerichtshof des Landes (VGH) überprüfen lassen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die für Mai geplanten Kommunalwahlen hinterher für ungültig erklärt werden könnten.

Die beiden Fraktionen wollen beim höchsten Gericht des Landes einen sogenannten Normenkontrollantrag stellen. Das kündigten die Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering (SPD) und Daniel Köbler (Grüne) gestern in Mainz an. Die Landesverfassung sieht vor, dass die Regierung, das ganze Parlament oder einzelne Fraktionen diese Möglichkeit haben, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes überprüfen zu lassen. Konkret geht es um die Frage, ob auf den Stimmzetteln Aufdrucke möglich sind, die Wählerinnen und Wähler ermuntern sollen, mehr Frauen in die Kommunalparlamente zu wählen.

Auf den mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossenen neuen Stimmzetteln sollen nicht nur die Listen der Bewerber stehen, sondern es soll auch eine Erinnerung daran aufgedruckt sein, dass Männer und Frauen nach dem Grundgesetz gleich sind. Zudem sollen die Zettel über den Frauenanteil im bisherigen Rat oder Kreistag informieren und darüber, wie viele Frauen auf den aktuellen Listen auf vorderen Plätzen stehen.

In Rheinland-Pfalz halten Frauen nur 16,8 Prozent aller Mandate in den Stadt- und Gemeinderäten sowie in den Kreistagen. Das sei zu wenig, sagen seit Jahren SPD, Grüne und auch die CDU-Opposition übereinstimmend. Wie diese Quote verbessert werden könnte, daran scheiden sich allerdings die Geister. Rot-Grün wollte ursprünglich eine verbindliche Frauenquote für die Wahlvorschlagslisten in den Kommunen einführen. In allen Varianten verfassungsrechtlich bedenklich, lautete das Fazit eines Rechtsgutachtens.

Ersatzweise hat die Koalition im vergangenen Frühjahr eine Reihe weniger gravierende Änderungen auf den Weg gebracht, von denen vor allem die neuen Aufdrucke auf den Stimmzetteln heftig umstritten sind. Von der CDU, aber auch aus den Reihen der Kommunen selbst wurden immer wieder Zweifel geäußert, ob solche Appelle und Statistiken nach der Verfassung erlaubt sind. Zuletzt hatte ein Beigeordneter einer Kommune Verfassungsbeschwerde beim VGH erhoben. Das höchste Gericht im Land hat die Klage gestern aus formalen Gründen abgewiesen: Der Kläger habe es versäumt, ausreichend darzulegen, wie weit er seine eigenen verfassungsmäßigen Rechte verletzt sehe. Gleichzeitig jedoch mahnte der VGH, zum Grundsatz der freien Wahl gehöre, dass jeder Wähler sein Wahlrecht ohne Zwang und Beeinflussung ausüben könne. Daraus ergebe sich ein Verbot der Wahlbeeinflussung durch den Staat.

Über das Wahlrecht dürfe nicht Monate lang diskutiert werden, begründete Hering den angekündigten Normenkontrollantrag. Der VGH solle festlegen, was auf einem Stimmzettel stehen dürfe und was nicht. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anne Spiegel, sagte:

x