Rheinland-Pfalz Torunprozess: Öffentlichkeit ausgeschlossen

Staatsanwalt Kai Ankenbrand.
Staatsanwalt Kai Ankenbrand.

«Frankenthal». Im Mordprozess um den Tod des Ludwigshafener Unternehmers Ismail Torun und eines weiteren Geschäftsmanns am Frankenthaler Landgericht wurde die Öffentlichkeit gestern von dem Vorsitzenden Richter Alexander Schräder für die Dauer der Plädoyers und des Schlussworts des Angeklagten ausgeschlossen. Öffentlich ist somit erst wieder die Urteilsverkündung. Deren Termin steht noch nicht fest.

Nach einem mehr als vierstündigen Plädoyer forderte Staatsanwalt Kai Ankenbrand für alle drei Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Zusatz der besonders schweren Schuld. Der Zusatz bedeutet, dass nicht bereits nach 15 Jahren eine Haftprüfung erfolgt. Für den mutmaßlichen Drahtzieher, den 49-jährigen ehemaligen Betreiber einer Frankenthaler Wellnessanlage, beantragte Ankenbrand eine anschließende Sicherheitsverwahrung. Dies sagte der Staatsanwalt der RHEINPFALZ im Anschluss an die Sitzung. Am Freitag will Schräder alle restlichen Plädoyers hören, wobei sich auch Mandanten der Nebenklage zu Wort melden wollen. Laut Gerichtssprecher Christian Bruns wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil Teile der Verhandlung nichtöffentlich stattgefunden hätten. „Da besteht dann kein Spielraum für das Gericht“, so Bruns. Hier äußerte Nebenklage-Vertreter Jens Graf im Gerichtssaal Zweifel an – zu dem Zeitpunkt war die Verhandlung noch öffentlich. Graf vermutet, dass es im Schlusswort des Angeklagten, der nicht mit seiner Verteidigung zusammenarbeitet, zu Anträgen kommen könnte. Der Richter teilte diese Bedenken nicht. Bruns sagte auf Nachfrage, dass in solch einem Fall die Beweisaufnahme erneut aufgenommen werden müsse und dann die Öffentlichkeit wieder hergestellt werde. Den Angeklagten wird der Mord an zwei Geschäftsmännern im November 2016 und Januar 2017 zur Last gelegt. Torun soll unter einem Vorwand in eine Mannheimer Lagerhalle gelockt worden sein. Er wurde erdrosselt im Dürkheimer Bruch gefunden. Vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit hatte gestern sowohl Graf für die Erbengemeinschaft als auch der Verteidiger der Torun Property Management Gesellschaft, Dominic Theuer, Anträge nach dem Adhäsionsverfahren gestellt. Nach diesem Verfahren können zivilrechtliche Forderungen in einem Strafverfahren geltend gemacht werden, um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Graf forderte zuerst ein Scherzensgeld für die Angehörigen, das nicht unter 50.000 Euro liegen solle. Nach einer Verhandlungspause zog der Verteidiger den Antrag allerdings wieder zurück. Die Erbengemeinschaft habe sich noch einmal besprochen. Sie wolle kein Geld von den Angeklagten, annehmen. Der Antrag der Gesellschaft, der sich auf die Rückzahlung des bisher nicht mehr aufgetauchten Lösegeldes von rund 714.000 Euro bezog – 230.000 Euro wurden sichergestellt und bereits zurückgezahlt – lehnte das Gericht ab. Die Verteidiger, Miriam Weis und Peter Deschka, hatten für eine Stellungnahme Zeit reklamiert. Dies provozierte Graf zu der Aussage, dass sich die Verteidigung dann fragen müsse, ob sie der Anforderung eines solchen Verfahrens gewachsen sei. Der mutmaßliche Drahtzieher wies darauf hin, dass er mit seiner Verteidigerin nicht zusammenarbeite, er diese nicht berechtigt sehe, Stellung zu beziehen.

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