Rheinland-Pfalz Termin-Shopping: Wie kleine Läden, Zoos und Blumengeschäfte jetzt öffnen können
Darüber hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag in einer Pressekonferenz in Mainz informiert. Wer ab Montag zum Möbelhändler, in die Boutique oder zum Schuhladen will, kann einen Termin vereinbaren und dann exklusiv ins Geschäft. Zutritt haben Einzelpersonen und Personen eines Hausstands.
Details noch unklar
Zu Details, etwa wie viele Köpfe ein Hausstand maximal umfassen darf, gab es von der Staatskanzlei auf Nachfrage keine Informationen. Ebenso unklar ist bislang, ob diese Regelung auch für Kaufhäuser gilt. Für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden etwa sei diese Öffnung eine Perspektive, so Dreyer. Klar ist, dass zwischen den Einzelterminen mindestens 15 Minuten Zeit sein muss zum Lüften und Desinfizieren. Es gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.
Im Freien Pflanzen verkaufen
Blumenläden, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarf dürfen ihren Verkauf im Freien starten. Ebenso die Grün-Abteilungen der Baumärkte. Ab 1. März können demnach auch Zoos, Tierparks sowie botanische und zoologische Gärten ihre Außenbereiche für Besucher öffnen – Karten sind im Voraus zu reservieren. Hinein dürfen nur Menschen bis zu einer Auslastung von maximal 25 Prozent der Anlage.
Auch Fahrschulen dürfen dann wieder praktischen Unterricht, Musikschulen Einzelunterricht anbieten. Gesangsunterricht und Unterricht mit Blasinstrumenten bleiben untersagt. Überall gilt Maskenpflicht. Auch Fußpflege darf wieder angeboten werden. Einer Öffnung der Gastronomie erteilte Dreyer eine Absage. Darüber werde auf Bundesebene beraten. Wegen der leicht steigenden Inzidenzwerte gibt es laut Dreyer vorerst keine weiteren Lockerungen. Die Corona-Verordnung soll am Montag in Kraft treten und 14 Tage lang gelten. Änderungen nach der Bund-Länder-Schalte am 3. März könnten folgen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert, dass der Einzelhandel ab einer Inzidenz von 35 „schnellstmöglich“ öffnen darf.
Impftermine ab Samstag
Erzieherinnen, Tageseltern, Grundschul- und Förderschullehrkräfte können ab Samstag online im Impfportal des Landes (www.impftermin.rlp.de) einen Termin vereinbaren. Impfstart soll Montag sein. Dies gelte für rund 40.000 Erzieher, Erzieherinnen, 6000 Förderschullehrer sowie 12.000 Beschäftigte und Lehrkräfte von Grundschulen. Um sie wurde die Prioritätsgruppe 2 mit den über 70-Jährigen erweitert.