Rheinland-Pfalz Streit wegen der Stimmzettel

MAINZ (nob). Die CDU hat der rot-grünen Regierungskoalition in Mainz vorgeschlagen, gemeinsam ein neues Kommunalwahlgesetz auf den Weg zu bringen. Damit könnten die Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der neuen Stimmzettel für die Kommunalwahl am 24. Mai ausgeräumt werden, sagte die CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner gestern im rheinland-pfälzischen Landtag.

Wie berichtet, haben SPD und Grüne den Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes angerufen, um das im vergangenen April mit ihren Stimmen verabschiedete neue Kommunalwahlgesetz auf dessen Vereinbarkeit mit der Landesverfassung überprüfen zu lassen. Konkret geht es dabei um neue zusätzliche Aufdrucke auf den Stimmzetteln, die bewirken sollen, dass die Rheinland-Pfälzer im Mai einen höheren Anteil von Frauen in die Kommunalparlamente wählen.

Auf den neuen Stimmzetteln sollen nicht nur wie bisher die Bewerberlisten der einzelnen Parteien und Wählergruppen stehen, sondern es soll auch eine Erinnerung daran aufgedruckt sein, dass Männer und Frauen nach dem Grundgesetz gleich sind. Zudem sollen die Zettel über den Frauenanteil im bisherigen Rat oder Kreistag informieren und darüber, wie viele Frauen auf den aktuellen Listen auf vorderen Plätzen stehen.

An diesen Regelungen hat es von Anfang an Zweifel gegeben. Sie könnten als unzulässige Wahlbeeinflussung durch den Staat gewertet werden, warnen Kritiker. Im schlimmsten Fall könnte die gesamte Kommunalwahl im Nachhinein für ungültig erklärt werden. SPD und Grüne hatten vergangene Woche ihren sogenannten Normenkontrollantrag beim VGH angekündigt. Dieses höchste Gericht im Land mit Sitz in Koblenz bestätigte gestern den Eingang des Antrags.

Die CDU habe von Anfang an ihre verfassungsrechtlichen Bedenken formuliert und gegen das Gesetz gestimmt, sagte Klöckner. Jetzt lasse die Koalition prüfen, was sie selbst verabschiedet habe. Rot-Grün gebe vor, für Rechtssicherheit sorgen zu wollen, habe aber selbst Rechtsunsicherheit erzeugt. Wer Feuer lege, dürfe nicht erwarten, dafür auch noch mit dem Feuerwehrabzeichen ausgezeichnet zu werden, kritisierte die CDU-Fraktionsvorsitzende.

Der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten betrage nur 16,8 Prozent, erinnerte SPD-Fraktionschef Hendrik Hering. Nach der Verfassung seien Männer und Frauen gleichberechtigt. Daraus ergebe sich ein Verfassungsauftrag, mehr Frauen in die Räte zu bringen. Es gehe darum, die beiden Verfassungsgüter Gleichberechtigung und Wahlfreiheit abzuwägen. Dabei die Grenzen zu testen, sei besser als gar nichts zu tun.

Die Grünen-Abgeordnete Anne Spiegel nannte den Frauenanteil von 16,8 Prozent in den Kommunalparlamenten

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