Rheinland-Pfalz Streit um Schlaganfall-Behandlung beigelegt

«MAINZ.» Krankenkassen und Kliniken in Rheinland-Pfalz wollen ihren Streit um die Abrechnung von Schlaganfall-Behandlungen außergerichtlich beilegen. Dies sieht eine gemeinsame Erklärung vor, die unter Moderation des früheren Landesozialgerichtspräsidenten Ernst Merz ausgehandelt worden ist.

Die Vereinbarung trage zum Rechtsfrieden bei und sichere die flächendeckende Schlaganfall-Versorgung in Rheinland-Pfalz, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) gestern in Mainz. „Nach vorsichtigen Schätzungen“ werden sich mit der Einigung rund 80 Prozent der landesweit rund 8500 Klagen vor den Sozialgerichten erledigen. Rheinland-Pfalz ist nach Darstellung der Ministerin das erste Bundesland, das in dem Streit eine solche Übereinkunft erreicht habe. Zuvor sei die Gefahr für die bestehende Versorgungsstruktur groß gewesen. Der Hintergrund des bundesweiten Streits: Das Bundessozialgericht hatte 2018 höhere Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser gestellt, die auf Schlaganfall-Versorgung spezialisiert sind und deshalb von den Kassen mehr Geld verlangen dürfen. In Rheinland-Pfalz gibt es 22 solcher „Stroke-Units“. Stoßen diese an die Grenzen ihrer Möglichketen, weil ein neurochirurgischer Eingriff notwendig wird, muss gewährleistet sein, dass der Patient innerhalb von 30 Minuten in eine Schwerpunktklinik für die Schlaganfall-Behandlung gebracht wird. Davon gibt es in Rheinland-Pfalz fünf. Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass die 30-Minuten- Frist nicht mehr nur die reine Fahrzeit umfassen soll, sondern künftig zusätzlich die Zeit der Transportvorbereitung. Den Krankenkassen eröffnete dies die Möglichkeit, von den Krankenhäusern bereits erstattete Kosten zurückzufordern. Das führte zu der beispiellosen Klagewelle. Inzwischen hat der Bund die Messlatte für die Kliniken wieder etwas tiefer gelegt. Die Vereinbarung zwischen Kassen und Krankenhäusern im Land sieht vor, dass die Klagen „zeitnah“ zurückgezogen werden, sofern die reine Transportzeit von 30 Minuten garantiert ist. Geprüft wird noch in solchen Fällen, in denen die Patienten mit einem Rettungshubschrauber verlegt wurden. Ernst Merz lobte die Gespräche als „von Anfang an konsensorientiert“. Auch Vertreter beteiligter Kassen zeigten sich mit dem Kompromiss zufrieden. Der Vorstand der IKK Südwest bestätigte, die Vereinbarung bisher noch nicht unterzeichnet zu haben.

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