Südwest Strafbefehl bei Ermittlungen zu CDU-Spendenaffäre

Eine CDU-Spendenaffäre hielt einst die Landespolitik in Atem. 2017 beginnen Ermittlungen. Nun gibt es einen letzten Strafbefehl.

Koblenz/Mainz (dpa) - Rund sechs Jahre nach Beginn ihrer Ermittlungen zu einer CDU-Spendenaffäre hat die Staatsanwaltschaft Koblenz einen Schlussstrich gezogen. Ein weiterer Strafbefehl des Amtsgerichts Cochem ist inzwischen rechtskräftig, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte.

Dabei geht es um Spenden von insgesamt 19.000 Euro. Der nun Verurteilte, der nicht der CDU angehört, hat laut Staatsanwaltschaft 2015 dieses Geld in bar drei Mitbeschuldigten gegeben mit der Bitte, «die Beträge auf ihre Bankkonten einzuzahlen und in ihrem Namen an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell zu spenden».

Der Strafbefehl bewertet diese Spenden als unzulässig, weil der ursprüngliche Spender damit verschleiert und auch im Rechenschaftsbericht der Bundes-CDU für 2015 nicht genannt wurde. Laut Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bewirkte der tatsächliche Spender falsche Angaben über die Einnahmen der CDU in dem Rechenschaftsbericht für den damaligen Präsidenten des Bundestages.

Der nun Verurteilte hat laut Staatsanwaltschaft den Vorwürfen widersprochen, aber den Strafbefehl nach eigenen Worten akzeptiert, um das Verfahren zu beenden. Gegen die drei mitbeschuldigten Strohleute wurden die Ermittlungen eingestellt, weil sie der Staatsanwaltschaft zufolge «über die Gesamthöhe der drei Spenden keinen Überblick hatten» und sie höchstens ein geringer Schuldvorwurf treffe. «Gegen Angehörige der CDU hat sich in diesem Zusammenhang kein Anfangsverdacht strafbaren Handelns ergeben», ergänzte die Staatsanwaltschaft Koblenz. Weitere Details nannte sie nicht.

Im August 2022 hatte das Amtsgericht Cochem bereits einen Strafbefehl gegen einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten erlassen. Als Verantwortlicher des CDU-Landesverbands habe er von 2010 bis 2016 sechs Parteispenden über insgesamt 56.000 Euro nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet.

Die Spenden waren von der Bundestagsverwaltung als illegal eingestuft worden, weil der wahre Spender nicht erkennbar war. Daraufhin musste die CDU die Spenden an den Bundestag überweisen und eine zusätzliche Strafe zahlen. Die Anklagebehörde bewertete damals den Vorgang als Untreue in sechs Fällen und in zwei Fällen als Vergehen nach dem Parteiengesetz wegen unrichtiger Angaben über Einnahmen. In der einstigen Affäre spielte ein Ex-Geheimagent eine wichtige Rolle.

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